Arbeitsunfall, Kündigung und Vergleich

9. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
go407633-90
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsunfall, Kündigung und Vergleich

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich Sie, den Verlauf des Verfahrens, das durch die Anwaltskanzlei XYZ geführt wurde, zu untersuchen.
Ich bin Lkw-Fahrer von Beruf. Meine letzte Arbeitgeberin war die Firma S. Transport. Am 01.07.2014 habe ich einen Autounfall erlitten - ich habe mit der zulässigen Geschwindigkeit das Auto gefahren, welches an der Kurve der Straße umgekippt ist. Es war voll mit Zementpulver beladen. Infolge des Unfalls habe ich zahlreiche Verletzungen erlitten und wurde ins Universitätsklinikum eingebracht.
Nach einigen Tagen habe ich eine schriftliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 15.08.2014, per Post erhalten. Während der Telefongespräche mit meiner Vorgesetzten, Frau Iris S. wurden mir unwahre und unrechte Vorwürfe gemacht; ich habe, so Frau S., diesen Autounfall vorsätzlich verursacht und habe mich dabei mit einem Wettbewerbsunternehmen verschwört; sie habe Unfallzeugen, die mich angeblich kurz zuvor einige Hunderte Meter vor dem Unfallort gesehen haben; ich sei mit rasender Geschwindigkeit in den Kreisverkehr gefahren und habe mich dabei überhaupt nicht angehalten; sie werde dafür sorgen, dass ich die Fahrerlaubnis nie zurückbekomme.
Ich wusste nicht, was ich tun sollte und bin zusammen mit meiner Frau und Mutter zum Rechtsanwalt Z. gegangen. Da ich kein Deutsch spreche (ich komme aus Polen), haben die mir durch Dolmetschen geholfen. Ich habe Herrn Z. gefragt, ob die Kündigung, die ich erhalten habe, den Rechtsvorschriften entspricht, denn ich fühle mich nicht an dem Unfall schuldig; und noch, wie ist dessen Stellung zu der Sache, d.h. wie soll ich die Drohungen seitens Frau S. betrachten; und was mit dem Zahlungsrückstand des Arbeitgebers zu tun wäre. Herr Z. hat die Kündigung, die durch den Rechtsanwalt der Firma S. Transport - Herrn W. verfasst wurde, gelesen, danach hat er gelacht und nannte Herrn W. „blöder Mensch"; er sagte, dass er möchte, jeden Tag mit solchen schlechten Rechtsanwälten zu tun haben. Ich habe ihn gefragt, ob es sinnvoll ist, irgendwas zu unternehmen, also einen Prozess vor Gericht einleiten lassen, denn ich war mit meiner bisherigen Arbeit bei Herrn S. sehr zufrieden; soll ich nicht Recht haben, so will ich nicht, in Konflikt mit irgendjemandem kommen und mir selbst dadurch Schwierigkeiten bereiten. Herr Rechtsanwalt Z. hat mit einer sicheren Stimme geantwortet, dass die Sache von vornherein als gewonnen anzusehen sei und ich brauche nicht, mir darum Sorgen zu machen. Er hat gesagt, ich solle die rückständige Vergütung für den Zeitraum seit 01.07.2014 bis 15.08.2014, einen Schadensersatz in Höhe von 10.000 €, und dazu noch eine monatliche Vergütung von dem Arbeitgeber je einen arbeitslosen Monat bekommen, denn, wie er gesagt hat, formell stehe ich weiterhin im Arbeitsverhältnis mit der Firma S. Transport, bis das Gericht nicht anders entscheidet. Er hat hinzugefügt, dass ich meine Therapie möglichst schnell beenden soll, denn das sei für mich von Nachteil. Obwohl ich nicht völlig gesund wurde, habe ich die weitere Therapie, auf den Rat des Rechtsanwalts hin, unterbrochen.
Am 21.08.2014 hat der erste Gerichtstermin stattgefunden. 5 Minuten zuvor hat Herr Rechtsanwalt S. mich belehrt, dass ich nichts sagen soll, er werde für mich reden. Endlich hat sich erwiesen, dass er selbst die Vertagung der Verhandlung beantragt hat, denn ein vereidigter Dolmetscher soll für mich herangezogen werden.
Inzwischen haben wir uns mit Herrn Rechtsanwalt Z. getroffen; der hat uns mitgeteilt, dass der Arbeitgeber den Inhalt der Kündigung geändert und mich beim Arbeitsgericht verklagt hat. Herr Z. war jedoch weiterhin optimistisch. Auf die Frage, ob er sicher ist, was er tut, ob es sinnvoll ist, denn ich will niemandem Probleme bereiten, hat er geantwortet, dass das Recht auf unserer Seite liegt und ich soll mir keine Sorgen machen.
Der nächste Gerichtstermin sollte am 10.10.2014 stattfinden. Ein Tag zuvor, spät am Abend, hat Herr Z. meine Mutter angerufen. Den Hörer nahm deren Partner ab, und gab ihn meiner Mutter. Herr Z. sagte, dass ich zu dem morgigen Gerichtstermin keinesfalls erscheinen solle, ich solle mir einen ärztlichen Attest erledigen und es wäre am besten, dass ich nicht erscheine. Unsicher, habe ich so getan, wie er, der Rechtsvertreter, mir geraten hat.
Mehrere Tage nach dem Gerichtstermin hatte ich keine Informationen von Herrn Z. bekommen. Meine Mutter hat ihn angerufen, danach hat seine Sekretärin uns ein Schreiben mit dem Vergleich per E-Mail zukommen gelassen. Nach einigen Tagen hat Herr Z. mir mitgeteilt, ich sollte den Vergleich unterzeichnen, weil Herr S. erfahren habe, dass mir der Führerschein wegen zu vieler Punkte entzogen worden ist. Ich müsse den Vergleich unterzeichnen, denn ich erreiche nichts. Als ich ihm gesagt habe, dass es sinnlos war, die Firma S. Transport zu klagen, denn Herr S. änderte deswegen den Inhalt der Kündigung, und hat mich verklagt, und, dass Herr Z. mir am Anfang ganz anders die Sache geschildert hat, und es ist alles ganz anders gelaufen, erwiderte er, Zitat: „Warum war es sinnlos, das Verfahren einleiten zu lassen? Sie müssen nur den Vergleich unterzeichnen und Sie bekommen das rückständige Geld" (es war von der Vergütung für den Zeitraum seit 01.07.20014 bis 15.08.2014 die Rede). Danach fühlte er sich verletzt, hat unseren früher vereinbarten Termin unter dem Vorwand abgesagt, dass er uns nicht der zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Beratung aussetzen will; in nächsten Monaten hat er Gespräche mit uns gemieden. In Hinsicht darauf, dass die Frist zur Unterzeichnung des Vergleichs nur 14 Tage betrug, wusste ich nicht, was ich damit tun sollte; weder ich, noch meine Angehörigen sind der deutschen Sprache ausreichend mächtig, um gerichtliche Schriftstücke gut zu verstehen. Wir haben das Arbeitsgericht mit der Frage angerufen, was wir tun sollten. Eine Frau hat uns gesagt, wir sollen den Vergleich unterzeichnen. So habe ich gemacht, unbewusst, wozu ich mich verurteile. Wochen vergingen und jede Versuche, Herrn Z. zu erreichen, waren erfolgslos; dessen Sekretärinnen sagten, er sei besetzt, sei nicht im Haus und er werde zurückrufen. Bis heute hat er das nicht gemacht. Niemand hat uns ein Wort dazu gesagt, dass wir etwas bezahlen müssen, außer den Kosten des beeidigten Dolmetschers.
Am 9. Januar 2015 habe ich meinen ehemaligen Arbeitgeber mit der Frage angerufen, wann ich meine rückständige Vergütung bekomme. Mir wurde mitgeteilt, dass ich keine bekomme, bis ich 20.000 € als Erstattung der Kosten des Unfalls zahle. Herr Z. hat keinen Anruf mehr angenommen. Ich bin zu meinem Versicherer gegangen und gefragt, ob diese Kosten von meiner Versicherung gedeckt werden können und ob es eine Möglichkeit besteht, Rechtsanwaltshilfe zu bekommen, denn ich fühle mich missbraucht und manipuliert durch Herrn Z.
Der Versicherer, die Firma Allianz hat mir mitgeteilt, vielleicht kann dieser Betrag in Höhe von 20.000 € von meiner Versicherung gedeckt werden, jedoch habe ich keine Chance, Rechtsanwaltshilfe zu bekommen, denn Herr Z. hat von meiner Versicherung ungefähr 10.000 € für die Führung des Verfahrens gegen die Firma S. Transport bereits bekommen! Später hat sich erwiesen, dass die Zahlung des Betrags in Höhe von 20.000 € von Allianz verweigert wurde.
Jetzt weiß ich nicht, was ich tun soll; ich habe den Unfall mit Gesundheitsschaden, sowohl dem körperlichen, als auch psychischen, erlitten, meine bisher beste Arbeit verloren; der Rechtsanwalt, der als Rechtsvertreter anzusehen werden soll, hat meine mangelnde Sprachkenntnis und Gutgläubigkeit missbraucht, mich den Kosten des Verfahrens gegen den Arbeitgeber ausgesetzt, obwohl er bestimmt von Anfang an wusste, dass nur er Geld, nicht weniges Geld, daraus gewinnt. Ich bin arbeitslos; das Normalste von der Welt, kann ich mir die Zahlung solch eines beträchtlichen Betrags nicht leisten, um so mehr, dass, und dies bekräftige ich nochmals, der Unfall, den ich erlitten habe, ein unglücklicher Zufall war, wie die Wortbedeutung selbst darauf hindeutet; es war einfach ein Unfall. Hätte mir Herr Z. bereits am Anfang mitgeteilt, dass es besser ist, die Kündigung anzunehmen und nichts mehr zu tun, würde ich wirklich nichts anfangen. Herr Z. war es sich alles bewusst, er hat mich nach wie vor irregeführt und hat mir selbst nicht mitgeteilt, dass ich nach Unterzeichnung des Vergleichs 20.000 € zahlen muss! Ich würde nie dazu zustimmen, und er, die Person, der ich vertraut habe, sollte mir alles sachlich und wahrheitsgemäß erklären.

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
zwitschervogel
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 148x hilfreich)

Nette Geschichte.
Und was ist die Frage?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Was steht denn genau in dem Vergleich?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go407633-90
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage ist: was kann ich machen weil ich habe nicht so viel Geld und ich fühle mich unschundig. Ich kann nicht sprechen Deutsch, (obengennante Schreibe hat mir die Dolmetscherin übersetzt), diese Vergleich habe ich nicht verstanden.[URL=]Vergleich[/URL] [URL=]Vergleich1[/URL] [URL=]Vergleich2[/URL]

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)


Wenn das unterschrieben wurde, ist nichts mehr zu machen.

Der Arbeitgeber hat sich Verpflichtet, den Lohn bis 15. 8. 2014 nachzuzahlen.

Du hast dich verpflichtet 20000 Euro zu bezahlen., an den Arbeiteber.
Wenn du dieses Jahr noch zahlst, sind es nur 15000 Euro.

Jeder zahlt seine eigenen Anwaltskosten selbst.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go407633-90
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich weiß schon, dass die 20.000€ muss ich bezahlen. Vorher habe ich das nicht bewusst. Der Rechtsanwalt hat mir das nicht gesagt nur ein e-mail geschickt welche habe ich nicht verstanden... Aber er hat bewusst, dass die Dolmetscherin könnte mir alles übersetzen dennoch sagt er, dass auf dem Gerichtstermin solle ich keinesfalls erscheinen. Ich war nicht da, leider habe ich ihm vertraut und aufgehört.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@ go407633-90

quote:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich Sie, den Verlauf des Verfahrens, das durch die Anwaltskanzlei XYZ geführt wurde, zu untersuchen.


Sie wollen hier eine Rechtsberatung in einem konkreten Einzelfall. Das ist im Rahmen dieses Forums aber nicht zulässig.

Wenn Sie gegen Ihren Rechtsanwalt Z Schadenersatzansprüche geltend machen wollen, müssen Sie wohl zum nächsten Rechtsanwalt.

Mal abgesehen davon, glaube ich auch nicht, dass Sie von Z nicht über die weitere Entwicklung auf dem laufenden gehalten wurden. Ich bezweifel auch, dass Sie wirklich gar nicht schuld waren an dem Unfall bzw. den zwei Unfällen. Sie behaupten in diesem Zusammenhang, dass Sie mit der zulässigen Geschwindigkeit gefahren sind und dann in einer Kurve bzw. Kreisverkehrt mit dem LKW umgekippt sind. Ein LKW kippt ja nicht ohne Grund um. Und wenn auf einer Straße die zulässige Höchstgeschindigkeit 50 km/h ist, dann heißt das aber noch lange nicht, dass man mit dieser Geschwindigkeit auch eine Kurve oder einen Kreisverkehr fahren kann. Wenn nicht noch irgendwas anderes passiert ist, dann waren Sie schlicht zu schnell unterwegs.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

1. Die Gerichtssprache ist deutsch. Wenn jemand es nicht versteht, dann muss er für einen Übersetzer sorgen.

2. go ...90 war anwaltlich vertreten.

3. Die Frist ist abgelaufen.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go407633-90
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich schreibe noch mal:
'Hätte mir Herr Z. bereits am Anfang mitgeteilt, dass es besser ist, die Kündigung anzunehmen und nichts mehr zu tun, würde ich wirklich nichts anfangen. Herr Z. war es sich alles bewusst, er hat mich nach wie vor irregeführt und hat mir selbst nicht mitgeteilt, dass ich nach Unterzeichnung des Vergleichs 20.000 € zahlen muss! Ich würde nie dazu zustimmen, und er, die Person, der ich vertraut habe, sollte mir alles sachlich und wahrheitsgemäß erklären. '

Ich habe keine Ahnung was ich jetzt machen soll oder kann. Vielleicht war das Auto oder der 30-jähriger Anhänger nicht ganz verkehrssicher, ich selbst weiß es nicht. Nach vielen Monaten weiß ich nicht mehr, was darüber zu denken. Ich habe den Eindruck, dass mein Rechtsanwalt eine Vereinbarung mit einer gegnerischen Partei getroffen hat - die Verfahrenskosten wurden von meiner Versicherung gedeckt und jetzt sollte ich 20.000 € zahlen. Ich verstehe nicht, warum ich für etwas zahlen muss, wenn ich nie verurteilt worden bin, nichts ist mir bewiesen worden. Es hat sich ergeben, dass ich einen Todesurteil gegen mich selbst unterzeichnet habe, ich war es mir dessen völlig nicht bewusst. :(

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass der ehemalige Arbeitgeber nur wegen der Kündigungsschutzklage gegen Dich vorgegangen ist. Das wäre doch ohnehin gekommen.

Ansonsten kann ich mich nur wiederholen. Du hättest den Vergleich studieren müssen, der Anwalt kann Dir das Lesen nicht abnehmen. Und der Vergleich ist einem Urteil gleichzusetzen, ist ein Titel. Das ist also die Verurteilung.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go407633-90
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Und das bedeutet, dass ich kann gar nichts machen? Nur 20.000 zahlen? Kann ich mich nicht irgendwo berufen? Gibt es keine Lösung?

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120290 Beiträge, 39866x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ich habe mit der zulässigen Geschwindigkeit das Auto gefahren, welches an der Kurve der Straße umgekippt ist. Es war voll mit Zementpulver beladen. <hr size=1 noshade>

Einen 40 Tonner mit solcher Ladung hat man mit angemessener Geschwindigkeit zu fahren. Diese kann sich von der zulässigen Geschwindigkeit erheblich unterscheiden.



quote:<hr size=1 noshade>Vielleicht war das Auto oder der 30-jähriger Anhänger nicht ganz verkehrssicher, ich selbst weiß es nicht. <hr size=1 noshade>

Das hat man aber als verantwortlicher Fahrzeugführer zu wissen, denn man muss es jeweils vor Fahrtantriit kontrolieren.


Sollte man beides eigentlich wissen wenn man die Fahrerlaubnis für solche Dinger hat ...



quote:<hr size=1 noshade>Ich habe keine Ahnung was ich jetzt machen soll oder kann. <hr size=1 noshade>

Anwälte sind keine Hellseher. Wenn sich während des Verfahrens plötzlich andere Sachverhalte ergeben, kann sich das ganze um 180 Grad wenden und das fast gewonnene Verfahre wird zum Desaster.

Sieht man hier ja auch schön, erst war es nur 1 Unfall, nun sind es schon 2 Crashs die Du verursacht hast.


Wenn man alles prüfen will, nimmt man sich einen weiteren Anwalt - idealerwesie einen der auch polnisch spricht - und lässt diesen die Akten prüfen.



quote:<hr size=1 noshade>Ich verstehe nicht, warum ich für etwas zahlen muss, wenn ich nie verurteilt worden bin, nichts ist mir bewiesen worden. <hr size=1 noshade>

Weil Du Deine Schuld in dem Vergleich eingestanden hast. Ein Geständnis ist der beste Beweis.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und das bedeutet, dass ich kann gar nichts machen? Nur 20.000 zahlen? <hr size=1 noshade>

Wenn du bis 31.12.15 zahlst, dann sind es nur 15000.
Aber machen kann man wohl nichts mehr.
Außer evtl. den eigenen Anwalt wegen Falschberatung in Regress nehmen.
Aber da sehe ich wenig Chance.

Am Anfang sah es wahrscheinlich wirklich noch gut aus.
Da war dein Anwalt wohl zu recht optimistisch.

Aber dann hat der Arbeitgeber seine erste Kündigung nachgebessert.
Dann kam dazu, dass du den Führerschein verloren hast.
Dadurch hat sich deine Position sehr stark verschlechtert.
Hättest du noch den Führerschein, hättest du bessere Chancen gehabt.

Und irgendwann ist ja aus "einem Unfall" "Unfälle" (Plural) geworden.

Hättest du seinem Anwalt von Anfang an gesagt, dass es schon mehrer Unfälle gab und dass du wahrscheinlich den Füherschein verlieren wirst, dann hätte der Anwalt die Sache von Anfang an besser einschätzen können.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#13
 Von 
go407633-90
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Rechtsanwal hat alles bewusst: über Führerschein, zwei Unfälle, über alles! Er hat die Sache mit erstem Unfall auch 'vertreten'. Nach dem erstem, das war im Februar 2014, hat sich alles ganz gut beendet, was ist mehr- der Arbeitsgeber hat mit Erhörung gegeben :)

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#14
 Von 
go407633-90
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Und das Führerschein bekomme ich wieder am anfang März.
Und könnt mir jemand noch was erklären: bis zum 31.12.2015 muss ich 15.000€ zahlen, das habe ich verstanden. Und was ist mit dem Lohn? Bekomme ich die oder nicht? Ich kapiere das nicht...

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#15
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Und was ist mit dem Lohn? Bekomme ich die oder nicht? <hr size=1 noshade>

Für die Zeit vom 1.7.14 bis 15.8.14: Ja
Für die Zeit vom 16.8.14 bis jetzt: Nein




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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#16
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Und was ist mit dem Lohn? Bekomme ich die oder nicht? Ich kapiere das nicht...


Das mit dem Lohn im Vergleich ist schon erstaunlich, gleiches gilt für den angeblich gewährten Urlaub.
Der AG muss laut Vergleich nur die Sozialversicherungsbeiträge und Steuer für die 1,5 Monate abführen. --> § 2

§3 --> Die Parteien sind sich darin einig, dass dem Kläger (Arbeitnehmer) gegen die Beklagten (Arbeitgeber) keinerlei Entgeltansprüch mehr zustehen.

Also gibt es auch keinen Lohn. :sweat:

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@drkabo

quote:
Für die Zeit vom 1.7.14 bis 15.8.14: Ja
Für die Zeit vom 16.8.14 bis jetzt: Nein

juristen-"deutsch" ist nicht nur für Ausländer schwierig, stimmts? :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
go407633-90
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

:???: Man kann verdummen...

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Man kann verdummen...


Wie bitte?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120290 Beiträge, 39866x hilfreich)

Selbst wenn es noch Lohn gegeben hätte, könnte der Ex-Arbeitgeber wohl noch aufrechnen ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>juristen-"deutsch" ist nicht nur für Ausländer schwierig, stimmts? <hr size=1 noshade>

Stimmt**.
Asche auf mein Haupt.
Also für 1.7-15.8. auch keinen Lohn - aber immerhin werden wenigstens Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge bezahlt.

** Immerhin kann ich für mich den "Migrationshintergrund" gemäß der Definition des statistischen Bundesamtes in Anspruch nehmen - reicht das für mildernde Umstände? :???:


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
go407633-90
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn die Rechtsanwälte wissen nicht was im Vergleich steht, was soll ich sagen? Es ist unverständlich für mich... Ich bin völlig verdattert.

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Die Rechtsanwälte wissen schon was im Vergleich steht.
Wenn Du annimmst, hier schreiben Anwälte, dann irrst Du gewaltig. Das ist eine Laienforum.

quote:
Ich bin völlig verdattert.


Dafür, dass Du angeblich kein deutsch verstehst, nutzt Du die Sprache hinreichend gut.

Eine Frage zum Ausgangsfall: der AG hatte also seinerseits ebenfalls in einer eigenen Klage vor dem Arbeitsgericht auf Schadenersatz geklagt?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
go407633-90
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Die Rechtsanwälte wissen schon was im Vergleich steht.
Wenn Du annimmst, hier schreiben Anwälte, dann irrst Du gewaltig. Das ist eine Laienforum.

Entschuldigung, ich wollte niemandem nerven oder beleidigen. Es gibt viel Missverständnissen wegen die Sprache.
Ich habe die ganze Sache auf Polnisch geschrieben und dann hat mir das alles die Dolmetscherin übersetzt. Jetzt hilft mir meine Frau und zusammen schreiben wir hier. Manche Sätze, die ich hier geschrieben habe, habe ich vom 'Spickzettel' von Dolmetscherin. Und es ist wirklich nicht einfach :)
Die ganze Sache 'drives me crazy', ich weiß nicht was ich denken soll, ich verstehe das nicht und jeder sagt was anders. Ich habe auch schon gefragt und diese Vergleich in Amtgericht gezeigt, eine Rechtsanwältin hat mir gesagt, dass ich muss 20.000€ zahlen. Jetzt seht es ein Bisschen besser aus: nicht 20.000 sondern 15.000 aber bis zum ende des Jahr. :)

quote:
Eine Frage zum Ausgangsfall: der AG hatte also seinerseits ebenfalls in einer eigenen Klage vor dem Arbeitsgericht auf Schadenersatz geklagt?


Ja, erst habe ich ein ganz normales Kündigung bekommt und dann, wenn der Arbeitsgeber hat sich erfuhr, dass ich eine Klage geklagt, hat er der Kündigung geändert und einer eigenen Klage vor dem Abreitsgericht geklagt.

Ich hoffe, ich habe das gut erklärt :)

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Sag mal liest Du eigentlich, was hier geschrieben wird? Wir sind uns nämlich eigentlich ziemlich einig. Du hattest zwei Unfälle, die von Dir zu vertreten waren. Andernfalls hättest Du nicht den Führerschein verloren. Das Gericht geht letztlich davon aus, dass Du zumindest grob fahrlässig gehandelt hast. Andernfalls wäre keine arbeitsrechtliche Verantwortlichkeit zu konstruieren. So, und auf der Basis hat man einen Vergleich geschlossen. Du bekommst noch Lohn, aber musst eben den Schaden, den Du angerichtet hast, eben auch teilweise regulieren.

Du hattest die Möglichkeit, Dich gegen diesen Vergleich zu wehren, das hast Du nicht getan. Damit ist doch alles klar, was ist da misszuverstehen?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Du bekommst noch Lohn, aber musst eben den Schaden, den Du angerichtet hast, eben auch teilweise regulieren. <hr size=1 noshade>

Ersteres nein. Da hatte ich mich ja auch bei ersten Lesen ins Boxhorn jagen lassen (kommt davon, wenn man im Zug sitzt und von einem kleinen Tablet aus antwortet).
Im Vergleich hat sich der Ex-Arbeitgeber "nur" verpflichtet, die Sozialabgaben für den Zeitraum 1.7-15.8 ordnungsgemäß abzuführen. Von Auszahlung des Nettolohns ist keine Rede.




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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wobei ich davon ausgegangen wird, dass der Lohn an und für sich eben mit den Schulen verrechnet wird. Also bekommt er schon seinen Lohn, ist nur Gegenstand des Vergleichspakets. Denn nur eine Bezahlung der Sozialabgaben, da wird dann in der Regel von Scheinarbeitsverhältnis gesprochen.

Das Paket ist also insgesamt geschnürt worden.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Das Gericht geht letztlich davon aus, dass Du zumindest grob fahrlässig gehandelt hast. Andernfalls wäre keine arbeitsrechtliche Verantwortlichkeit zu konstruieren. So, und auf der Basis hat man einen Vergleich geschlossen.


Was Du alles aus dem Vergleichstext heraus liest, erstaunlich Vielleicht waren sich auch nur 3 Seiten einig und haben einen Dummen gesucht und gefunden? Schliesslich war der AN nicht mal beim Gütetermin anwesend.
Ein RA, der sich plötzlich verleugnen lässt - das findet man dann offensichtlich normal?!

quote:
erwiderte er, Zitat: „Warum war es sinnlos, das Verfahren einleiten zu lassen? Sie müssen nur den Vergleich unterzeichnen und Sie bekommen das rückständige Geld" (es war von der Vergütung für den Zeitraum seit 01.07.20014 bis 15.08.2014 die Rede).


Wenn das den Tatsachen entspräche, dann wurde da jemand richtig über den Tisch gezogen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

Mich würde ja vor allem mal interessieren, weshalb der TE den bereits (widerruflich) geschlossenen Vergleich noch unterzeichnen sollte.

Welche Wirkung sollte das haben? :???:

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120290 Beiträge, 39866x hilfreich)

Weil das Gericht gerne eine Unterschrift des Mnadanten unter dem Vergleich sieht?






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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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