Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gefälscht - Kann dies strafrechtliche Folgen haben?

5. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Engel21
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gefälscht - Kann dies strafrechtliche Folgen haben?

Unsere Praktikantin (soziales Jahr, Arbeitsvertrag für 1 Jahr) hat ihre o.g. Bescheinigung gefälscht. Das Datum der "Feststellung" und das Datum "voraussichtlich krank" (insgesamt 2 Wochen), nach heutiger Nachfrage beim Arzt war sie überhaupt nicht bei ihm. Fälschung ging einfach, da sie uns nur eine Kopie übermitteln muß und das Original bei dem Verein, der sie vermittelt hat, abgeben muß.

Kann dies strafrechtliche Folgen haben? Sollen/können wir diesbzgl. etwas unternehmen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Strafrechtlich ist es eine Urkundenfälschung und die könnte durchaus eine Geldstrafe zur Folge haben. Sie könnten Strafanzeige erstatten (wie der Arzt oder jeder andere, der davon weiß - z.B. der vermittelnde Verein, wenn es dort auffällt auch). Geldstrafen werden ins Bundeszentralregister eingetragen und erscheinen, sobald noch eine weitere Verurteilung vorhanden ist oder hinzukommt im Führungszeugnis, können also für die berufliche Zukunft der Praktikantin durchaus auch Folgen haben.

Ob Sie eine Anzeige für nötig halten oder es Ihnen reicht, mit der Dame ein ernster Wörtchen zu reden, sie auf die Strafbarkeit hinzuweisen und eine Möglichkeit zu finden, wie sie ihr Fehlen irgendwie ausgleichen kann, müssen Sie entscheiden. Ich persönlich finde, dass man in solchen Bereichen, wo Leute freiwillig ohne oder nur mit geringer Bezahlung tätig sind, mit Anzeigen eher zurückhaltend sein sollte und nach Möglichkeit eine andere Lösung suchen sollte. Meiner Meinung nach sollten Sie ihr zumindest die Möglichkeit geben, zu erklären, warum sie das gemacht hat, bevor Sie über das weitere Vorgehen entscheiden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.640 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen