Arbeitsunfähigkeit - Was kommt nach Krankengeld?

16. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
volkan.d
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 58x hilfreich)
Arbeitsunfähigkeit - Was kommt nach Krankengeld?

Liebe Experten,

ich bin dringendst auf Ihre Hilfe und Ihren Rat angewiesen:

Mein Vater ist 51 Jahre alt und ist nun seit längerer Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage zu arbeiten. Er ist ein ganz einfacher Arbeiter in einer Fabrik und das Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber besteht noch weiterhin.
Mein Vater kriegt nur noch bis Anfang Juni Krankengeld und ich bin ratlos darüber, welchen Schritt wir als nächstes gehen sollen.

Ich habe zusammen mit meinem Vater in den letzten (fast) 18 Monaten zahlreiche Fachärzte besucht, er hat einen 4wöchigen Rehabilitationsaufenthalt gehabt, doch trotzdem hat sich sein Zustand nicht verbessert. Die Ärzte können einfach die Ursache für seine Schmerzen und die starke Einschränkung seiner Beweglichkeit nicht herausfinden. Sein Zustand verschlechtert sich von Tag zu Tag, sodass sogar psychische Beschwerden hinzugekommen sind, weil er schließlich eine Familie mit zwei Kindern zu versorgen hat und wir unser Haus noch abbezahlen müssen.

Die Beraterin bei seiner Krankenkasse hat uns vorgeschlagen, er solle eine „Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben“ beantragen. Doch diese macht meines Erachtens in unserem Fall keinen Sinn, da er aufgrund seines Alters und seiner fehlenden Deutsch-Kenntnisse ungeeignet ist für Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung. Es würden also nur „Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation“ in Frage kommen, damit er wieder arbeitet. Doch dazu ist er ja leider nicht in der Lage.

Wird sind zur Deutschen Rentenversicherung (LVA) gegangen, um dort die „Rente wegen Erwerbsminderung“ zu beantragen. Doch der Rentenberater hat uns geraten, zunächst seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu nutzen, weil die Rente meines Vaters gering ausfallen wird (nach den Abschlägen ca. 700€) und es noch nicht einmal sicher ist, dass der Rentenantrag bewilligt wird.

Genau in diesem Punkt beginnt meine Ratlosigkeit:
Wir wollen eigentlich die „Rente wegen Erwerbsminderung“ beantragen, weil mein Vater definitiv nicht in der Lage ist zu arbeiten.
Der Rentenberater schickt uns jedoch weg und rät uns, wir sollen zum Arbeitsamt gehen und dort das Arbeitslosengeld 1 beantragen. Dabei sollen wir (laut Rentenberater) mit §125 SGB III („Nahtlosigkeit“) argumentieren und behaupten, das mein Vater noch VOLL arbeitsfähig ist (also > 6h) sein Arbeitsverhältnis besteht, er jedoch momentan seine alte Arbeit nicht ausüben kann.

Abgesehen davon, dass dies ja nicht ganz der Wahrheit entspricht, stelle ich mir folgende 3 Fragen:
Erstens, wird das Arbeitsamt nun versuchen meinem Vater andere Arbeitsstellen zu vermitteln? Wenn ja, wird es nicht problematisch, wenn mein Vater sich dann bei der jeweiligen Stelle bewirbt und dann dort die Aussage trifft „Nein, ich kann diese Arbeit aufgrund meines gesundheitlichen Zustandes nicht ausüben.“ ? Das Arbeitsamt wird doch über diese Aussage sicherlich informiert werden.

Zweitens, wird es uns bei der späteren Beantragung der „Rente wegen Erwerbsunfähigkeit“ (nach den 18 Monaten Arbeitslosengeld 1) nicht zum Verhängnis, dass wird das Arbeitslosengeld 1 mit einer gegensätzlichen Argumentation („Ja, ich bin voll erwerbsfähig.“) beantragt haben?

Drittens, soll ich in der Zwischenzeit Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnehmen? Wie gesagt, besteht das Arbeitsverhältnis noch. Mein Vater war auch immer ein sehr beliebter Arbeiter und hatte nie Probleme mit dem Arbeitgeber. Wir wollen noch nicht, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt wird (für den Fall, dass ein Wunder geschieht und eine Therapie doch noch fruchtet). Soll ich also den Arbeitgeber darüber informieren, dass mein Vater immernoch nicht in der Lage ist zu arbeiten, wir jedoch weiterhin eine Therapie nach der anderen versuchen und für die Übergangszeit das Arbeitslosengeld 1 beantragen?


Ich wäre Ihnen wirklich SEHR DANKBAR, wenn Sie mir einen Rat geben könnten, ob ich also als nächstes die Rente oder das Arbeitslosengeld 1 beantragen soll bzw. wie ich generell vorgehen soll.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@volkan

die aussage und info des rentenberaters ist nicht nur korrekt sondern auch löblich. nicht immer trifft man in institutionen sachbearbeiter(sb), die den fragesteller so informieren.

der reihe nach zu deinen fragen und ängsten:

die krankenkasse (gkv=gesetzliche krankenversicherung) wird deinen vater nach 78b wochen aussteuern. achtung, übergangsgeld aus der reha und die damalige lohnfortzahlung rechnet man in diese 78 wochen ein. heißt, aussteuerungstag ist der tag, der exakt 78 wochen nach dem ersten tag der arbeitsunfähigkeit folgt

dies wird schriftlich mitgeteilt und sobald er diese mitteilung hat, muss er zur agentur für arbeit (afa). dort meldet er das und stellt gleichzeitig antrag auf alg1, nach sgb III, §125. dieser paragraf beschreibt auch die antwort zu deiner frage der verfügbarkeit.
absolut richtig, was der sb gesagt hat. dein vater sollte sagen, dass er vollschichtig arbeitsfähig ist und nur ZUR ZEIT noch arbeitsunfähig krank geschrieben. fertig aus, weitere informationen bekommt der sb der afa NICHT von ihm.
vorweg, während die folgende sache läuft, bekommt dein vater alg2 nach benanntem §.

das procedere läuft dann so:

der sb gibt deinem vater sogenannte schweigepflichtsentbindungsformulare falls nicht, gleich danach fragen) . die soll er unterschreiben, denn ein (halbwegs guter) sb leitet dann gleich alles ein, was er muss.
dein vater entbindet damit sämtliche ärzte -einzelne formulare geben lassen, denn jeder arzt muss entbunden werden von dieser pflicht zu schweigen (alle auf einem formular verzögert die angelegenheit) der sb rückt meist nur ein oder zwei raus, ich z.b. brauchte 12, alle ärzte, akut krankenhäuser, rehakliniken etc.

diese formulare am besten gleich vor ort ausfüllen und unterschreiben (geht halt schneller so, muss er aber nicht!). diese werden dann vom sb an den ärztlichen dienst (äd) der afa weitergeleitet.

der soll nämlich darüber entscheiden, ob dein vater in zukunft mehr als weitere 6 monate arbeitsunfähig krank sein wird.

in der regel werden dann gutachten nach aktenlage erstellt. gegen dieses gutachten (dein vater erhält davon eine schriftliche kopie übersendet oder ausgehändigt) kann man (und sollte man, wenn keine arbeitsfähigkeit entsteht) widerspruchg einreichen und auf persönliche begutachtung bestehen. diese erfolgt dann durch den äd.

dann gibt es eben die beiden varianten: er ist. lt afa äd voll einsatzfähig oder es wird geraten einen rentenantrag zu stellen

dann, und erst dann, muss er den antrag auf rente wegen erwerbsminderung stellen.
die logik in der sache: wenn er berentet wird, ist die afa nicht mehr zuständig. allerdings kann so ein rentenverfahren enorm lange dauern, was keine nachteile für deinen vater bringt zunächst.
doof wird es erst, wenn alg1 ausläuft und alg2 beantragt werden muss. aber das ist erstmal noch lange hin. minimum 12 monate, denn alg1 nach §125 wird genauso lange gezahlt wie alg1 nach anderen §§

damit ist die frage, ob dein vater sich bewerben muss mit nein beantwortet.

zu der nächsten frage dann logischerweise auch nein. keine nachteile bei der späteren beantragung von rente wegen alg1

letzte frage:
das ist eine persönliche sache. ich würde den ag definitiv informieren über den sachstand. einfach aus fairness und da ihm keine nachteile entstehen, sollte da nix kommen.



sunbee


-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

-- Editiert am 16.04.2009 15:29

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

sorry

quote:
vorweg, während die folgende sache läuft, bekommt dein vater alg2 nach benanntem §.


es muss natürlich alg1 heissen

sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
volkan.d
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 58x hilfreich)

Ich danke allen für die rasche Antwort!!

Ich habe mich gestern noch einmal mit dem §125 SGB III beschäftigt. Eines scheint mir jedoch WIDERSPRÜCHLICH mit dem, was mir bisher gesagt wurde:
Mir wurde oft geraten, dass wir bei der Beantragung des ALG1 die Aussage treffen sollen, dass mein Vater „VOLLSCHICHTIG“, also MEHR als 6 Stunden arbeiten kann. Doch nach meinen Laien-Kenntnissen verstehe ich §125 SGB III so, dass die Nahtlosigkeitsregelung bei Personen greift, die seit mehr als 6 Monaten aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht in der Lage sind zu arbeiten und momentan (während der Beantragung des ALG1) NICHT mehr als 3 Stunden (also 15 Stunden pro Woche) arbeiten können.

Habe ich das Gesetz falsch verstanden oder ist mir das bisher geratene falsch?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir sagen könnten, WELCHE Aussage ich genau bei der Beantragung des ALG1 im Rahmen des §125 SGB III treffen soll. Ich kann es mir wirklich nicht leisten, einen Fehler zu machen.

DANKE im voraus!

58x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
22christine
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

SEHR GEEHRTE EXPERTEN

M IT SEHR VIEL INTERESSE LESE ICH IHRE KOMMENTARE ,UND HOFFE SIE KÖNNEN MIR HELFEN.

MEINE MAMA IST 54 UND GELERNTE FLEISCHEREIFACHVERKÄUFERIN IN VOLLZEIT:MEIN VATER 61 ,100% BEHINDERT ( 4HERZINFAKT ,2 SCHLAGANFÄLLE)ER

WURDE 08.2009 ALS NICHT MEHR THERAPIEFÄHIG ENTLASSEN.SO ,MEINE MAMA HAT SEIT 5 JAHREN DEPRESSIONEN,08.2009 WAR SIE 7 MONATE KRANK GESCHRIEBEN ,AUF EIGENEN WUNSCH FOLGTE WIEDEREINGLIEDERUNG ,SIE WOLLTE FÜR MEINEN VATER STARK SEIN .AUGUST 2010
FOLGTE DER TOTALE ZUSAMMEN BRUCH .SOWEIT DIE KURZFASSUNG .NUN MEINE FRAGE ,SOLL MEINE MAMA ERWERBSUNFÄHIGKEITSRENTE BEANTRAGEN ,ODER ERST IN REHA GEHEN , SIE IST IN 5 MONATEN BEI DER KRANKENKASSE AUSGESTEUERT, IM VORAUS DANKE

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Christine

Bitte nicht in Großbuchstaben schreiben. Erstens ist es echt nicht wirklich erträglichm ausserdem gilt es im Internet als schreien.



Deine Frage zielt auf eine Entscheidung ab, die nur deine Mutter treffen kann. Eine Reha ist immer ein sinnvoller Versuch. Zudem kann ein Rehaantrag (auch mit erfolgter Reha) in einen Rentenantrag umgewandelt werden.

Nach der Aussteuerung allerdings hätte sie Anrecht auf ALG1.

Ein eigener Thread wäre besser. Deshalb, falls weitere Fragen sind, bitte einen eröffnen.



Sunbee



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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

0x Hilfreiche Antwort

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