>Arbeitsschutzbelehrung
Irgentwelche Rechtsvorschriften wird es schon
geben. Man ließt ja immer von Untersuchungen
von Behörden, wenn von einem spektakulären
Arbeitsunfall berichtet wird. In großen Betrieben wird sicher auch Personal für den
Bereich Arbeitschutz eingesetzt. Eine Fachkraft
verliert man nicht leichtfertig durch Mängel
bei der Sicherheit,hier regelt schon der
Kostenfaktor den Aufwand für den Arbeitsschutz.
Aber über allgemeingültige Vorschriften, die für alle Betriebe gelten, ist im Forum noch nicht diskutiert worden, weil kein Beispielsfall vorlag, sonst wüßtest Du daß ja.
z.B. im Bereich Hygiene etc. gibt es einen
Inspektor, der auch Strafen festsetzen kann, für uneinsichtige Betreiber von Betrieben, die mit Lebensmitteln etc. zu tun haben.Da muß ja eine Rechtsgrundlage vorliegen.
Ich werde mich mal schlau machen und zur gegebenen Zeit hier berichten. Es geht ja um
die gesetzliche Grundlage. Berichtigung:
Arbeitskollektiv-meine Schreibweise hat mich
irgentwie gestört.Bis bald mal wieder.
Gruß
von edewilli am 06.10.2008 23:06
Status: Stift (53 Beiträge)
Userwertung:
1,7
(von 3 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden