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Arbeitsschutzbelehrung

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Arbeitsschutzbelehrung

Durch eine Diskussionsrunde im
Bekanntenkreis bin ich auf dieses Thema gestoßen.
Alle Teilnehmer gaben an, daß sie noch nie in ihren Betrieben
(überwiegend Gastronomie) an einer Arbeitsschutzbelehrung teilgenommen haben bzw.mit einer
Unterschrift eine Belehrung
bestätigten. Ein Teilnehmer aus der ehemaligen DDR brachte zur
Kenntnis, daß er als Leiter eines Arbeitskollegtives angehalten war, alle 4 Wochen
eine Belehrung durchzuführen.
Dieses wurde im Arbeitsschutz-
buch von allen Teilnehmern unterschrieben. Er erzählte
auch, daß er mal 200 Ostmark
berappen mußte, weil ein staatlicher ? Arbeitsschutzinspektor bei der
Kontrolle des Buches festgestellt hatte,daß 2 Leute
Nachbelehrungen (Urlaub)nicht
unterschrieben hatten.
Der Betriebsleiter mußte 400 M
blechen.
Wird das Thema Arbeitsschutz
in Deutschland zu wenig beachtet und welche rechtlichen Folgen kann das für den Betrieb und den Arbeitnehmer haben ?


von edewilli am 05.10.2008 20:40
Status: Stift (53 Beiträge)
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>Arbeitsschutzbelehrung
quote:
Wird das Thema Arbeitsschutz
in Deutschland zu wenig beachtet

Theoretisch nicht.

quote:
und welche rechtlichen Folgen kann das für den Betrieb und den Arbeitnehmer haben?

Dürfte auf den Bereich ankommen und [zusätzlich] ob Schaden dabei entsteht. Fängt bei Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen an, über Hygienebestimmungen bis hin zur vorschriftsmäßigen Ausstattung ... (und was weiß ich noch alles). Ist einfach ein zu weites Feld.


von venotis am 05.10.2008 21:39
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>Arbeitsschutzbelehrung
Mich persönlich berührt das Thema nicht. War beruflich immer Einzelkämpfer.
Das Interesse kam durch die Diskussion darüber.
Bei einer Suchanfrage Arbeitsschutzbelehrung
DDR kam ich auf Seiten von eBay und Ulbricht-
Witzen u.a.
Ohne Zusatz DDR kam auch nicht viel Ergiebiges
zu Tage.Scheint kein Thema von allgemeinem
Interesse zu sein.
Drängt sich nur die Frage auf, war das im Osten
wichtig-aus Sorge um den Menschen oder nur ein
Mittel, um die marode Staatskasse zu füllen ?
Wir haben das Problem nicht-Allen geht es gut,
die Staatskasse ist immer voll.
Da lassen wir das Thema mal durchlaufen !


von edewilli am 05.10.2008 22:33
Status: Stift (53 Beiträge)
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>Arbeitsschutzbelehrung
Hier im Forum Arbeitsrecht brachte die Suchanfrage vordem 0 Ergebnisse.


von edewilli am 05.10.2008 22:37
Status: Stift (53 Beiträge)
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>Arbeitsschutzbelehrung
quote:
Drängt sich nur die Frage auf, war das im Osten wichtig-aus Sorge um den Menschen oder nur ein Mittel, um die marode Staatskasse zu füllen?

400 Mark haben der Staatskasse auch wahnsinnig aus der Krise geholfen. [<- Wer Ironie findet darf sie behalten]

Die Folgen bei Nichtbeachtung des Arbeitsschutzes (Unfall, Krankheit) musste ja auch der Staat bezahlen. Nichtsdestotrotz gabs katastrophale Zustände (veraltete Maschinen, Materialmangel usw.)




von venotis am 05.10.2008 22:59
Status: Tao (9605 Beiträge)
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>Arbeitsschutzbelehrung
quote
______________________________________________
Die Folgen bei Nichtbeachtung des Arbeitsschutzes (Unfall, Krankheit) musste ja auch der Staat bezahlen. Nichtsdestotrotz gabs katastrophale Zustände (veraltete Maschinen, Materialmangel usw.)
______________________________________________
Das ist einzusehen, es herrschte ja ein gewisser Mangel.Aber der Staat hat durch scharfe Kontrollen hinsichtlich des Arbeits-
schutzes Schlimmeres versucht zu verhindern.
Jetzt haben wir eine andere Situation.Ein
Arbeitgeber kann z.B. den Mangel an Arbeits-
schutzhandschuhen nicht damit begründen, daß
es keine gab und er damit die Verantwortung wegen einem Arbeitsunfalls delegiert.
Wir wollen auch nicht zu weit ausschweifen,
es geht mir um die Frage: Ist ein Arbeitgeber
per Gesetz verpflichtet, nachweisliche Arbeitsschutzbelehrungen durchzuführen.
(Ein Smiley für Danke Dir kann ich unten nicht finden)



von edewilli am 06.10.2008 11:58
Status: Stift (53 Beiträge)
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>Arbeitsschutzbelehrung
quote:
Ein Arbeitgeber kann z.B. den Mangel an Arbeitsschutzhandschuhen nicht damit begründen, daß es keine gab und er damit die Verantwortung wegen einem Arbeitsunfalls delegiert.

In der heutigen Zeit sowieso nicht und zu DDR-Zeiten war ich soweit nicht in das Thema involviert als das ich dazu näheres wüsste. An Arbeitsschutzbelehrungen kann ich mich nicht erinnern. Auch nichts Ähnliches z.B. in der Zeit als ich in ner Kantine tätig war.

quote:
Ist ein Arbeitgeber
per Gesetz verpflichtet, nachweisliche Arbeitsschutzbelehrungen durchzuführen.

Was allgemeinverbindliches scheints nicht zu geben. Wonach sichs in den Bereichen richtet, wo es gemacht wird, weiß ich nicht. Vielleicht BG-Vorschriften (Mal abgesehen vom Infektionsschutzgesetz in bestimmten Bereichen)? K.A.




von venotis am 06.10.2008 16:52
Status: Tao (9605 Beiträge)
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>Arbeitsschutzbelehrung
Irgentwelche Rechtsvorschriften wird es schon
geben. Man ließt ja immer von Untersuchungen
von Behörden, wenn von einem spektakulären
Arbeitsunfall berichtet wird. In großen Betrieben wird sicher auch Personal für den
Bereich Arbeitschutz eingesetzt. Eine Fachkraft
verliert man nicht leichtfertig durch Mängel
bei der Sicherheit,hier regelt schon der
Kostenfaktor den Aufwand für den Arbeitsschutz.
Aber über allgemeingültige Vorschriften, die für alle Betriebe gelten, ist im Forum noch nicht diskutiert worden, weil kein Beispielsfall vorlag, sonst wüßtest Du daß ja.
z.B. im Bereich Hygiene etc. gibt es einen
Inspektor, der auch Strafen festsetzen kann, für uneinsichtige Betreiber von Betrieben, die mit Lebensmitteln etc. zu tun haben.Da muß ja eine Rechtsgrundlage vorliegen.
Ich werde mich mal schlau machen und zur gegebenen Zeit hier berichten. Es geht ja um
die gesetzliche Grundlage. Berichtigung:
Arbeitskollektiv-meine Schreibweise hat mich
irgentwie gestört.Bis bald mal wieder.
Gruß





von edewilli am 06.10.2008 23:06
Status: Stift (53 Beiträge)
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>Arbeitsschutzbelehrung
Venotis, Du wirst noch berühmt.Bei G stehen wir
auf dem 4. Platz. Da können die Bayern sich ne
Scheibe von abschneiden !


von edewilli am 06.10.2008 23:16
Status: Stift (53 Beiträge)
Userwertung:  1,7  (von 3 User(n) bewertet)
 
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>Arbeitsschutzbelehrung
Vieleicht solltest ihr mal das Arbeitsschutzgesetz lesen!
Ein Arbeitgeber hat gegenüber seinen Angestellten eine Fürsorgepflicht zu erfüllen.Sollte ein Arbeitsunfall passieren
und es stellt sich hinterher raus, das es keine Arbeitsschutzbelehrungen gegeben hat, macht sich der AG haftbar, durch Unterlassen.Passiert also ein Unfall dadurch, könnte er sogar zu Schmerzensgeld-
zahlung verurteilt werden oder von der BG in Regress genommen werden und sämtiche Kosten tragen müssen.Für bestimmte Arbeiten sind Gefährdungsbeurteilungen zwingend vorgeschrieben, zum Beispiel beim Umgang mit biologischen Stoffen.Hier wären sigar Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen und Impfungen anzubieten.


von Slavonia am 07.10.2008 19:03
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>Arbeitsschutzbelehrung
Hallo Slavonia, danke für den Hinweis.
Hallo Venotis, habe mich mal umhehört bei einem Hotelier,einem Fleischereibetrieb und einem Landwirt.
Meine Erkenntnis:Du hast mit Deiner Antwort Nr. 1 schon meine Frage ausreichend beantwortet. Das in Deutschland
praktizierte Sytem des Arbeitsschutzes weicht wohl von dem der ehemaligen DDR praktizierten in einem Punkt entscheidend
ab. Der bürokratische Aufwand für den Betrieb ist auf ein Minimum reduziert, der Schwerpunkt liegt auf der praktischen
Umsetzung des Arbeitsschutzes am jeweiligen Arbeitsort und der eingesetzten Arbeitsmittel.Kann hier dem Arbeitgeber bei einem Unfall ein Versäumnis nachgewiesen werden, kann das für ihn teuer werden. Bei den angeführten Betrieben steht da die
Berufsgenossenschaft mit dem Knüppel bereit, weil die den Schaden bezahlen muß. Die legen auch die Spielregeln fest.
Ist auch einzusehen, denn zig Unterschriften beseitigen noch lange nicht den Mangel.
Somit können wir das Thema abschließen.
Will aber die Diskussion nicht abwürgen.
Gruß


von edewilli am 07.10.2008 19:34
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