Hallo, ich habe einen Zeitvertrag der in drei Monaten ausläuft. Da ich damit nicht einverstanden bin, will ich auf Weiterbeschäftigung klagen. Gibt es eine Rechtsschutzversicherung die die Wartezeit von 3 Monaten erlässt oder ist hier der Eintritt des Ereignisses (Beendigung Arbeitsvertrag) entscheidend - dann wäre ja eine Wartezeit von 3 Monaten noch in Ordnung? Vielen Dank für die Antworten hemeybo
Ich würde sagen, dass der Eintritt des Ereignisses der Abschluss des Arbeitsvertrages oder die Mitteilung, dass Du nicht weiter beschäftigt wirst, ist.Somit liegt der Eintritt des Ereignisses in der Vergangenheit und wird ohnehin nicht mehr von einer neu abgeschlossenen Versciherung bezahlt.
Gegen Zeitverträge kann nicht vorgehen, bzw. sinnlos, das ist ja auch der Grund weshalb es Zeitverträge sind. Eine Klage auf Weiterbeschäftigung ist hier meines Erachtens erfolglos, aber sie können ja gerne mehr schildern, vielleicht finden wir ja einen Manko.