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Arbeitsrechtsschutzversicherung ohne Wartezeit?

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Arbeitsrechtsschutzversicherung ohne Wartezeit?

Hallo,
ich habe einen Zeitvertrag der in drei Monaten ausläuft. Da ich damit nicht einverstanden bin, will ich auf Weiterbeschäftigung klagen. Gibt es eine Rechtsschutzversicherung die die Wartezeit von 3 Monaten erlässt oder ist hier der Eintritt des Ereignisses (Beendigung Arbeitsvertrag) entscheidend - dann wäre ja eine Wartezeit von 3 Monaten noch in Ordnung?
Vielen Dank für die Antworten
hemeybo


von mbo123 am 23.06.2004 16:54
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Arbeitsrechtsschutzversicherung ohne Wartezeit?
Ich würde sagen, dass der Eintritt des Ereignisses der Abschluss des Arbeitsvertrages oder die Mitteilung, dass Du nicht weiter beschäftigt wirst, ist.

Somit liegt der Eintritt des Ereignisses in der Vergangenheit und wird ohnehin nicht mehr von einer neu abgeschlossenen Versciherung bezahlt.


von hh am 24.06.2004 14:21
Status: Tao (23492 Beiträge)
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>Arbeitsrechtsschutzversicherung ohne Wartezeit?
Gegen Zeitverträge kann nicht vorgehen, bzw. sinnlos, das ist ja auch der Grund weshalb es Zeitverträge sind. Eine Klage auf Weiterbeschäftigung ist hier meines Erachtens erfolglos, aber sie können ja gerne mehr schildern, vielleicht finden wir ja einen Manko.


von Miniway am 24.06.2004 15:22
Status: Philosoph (548 Beiträge)
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