Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer

Arbeitsrecht/Feiertage

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

12804 Aufrufe

Arbeitsrecht/Feiertage

Hallo und guten Tag allerseits!
Ich bin auf dieses Forum aufmerksam geworden, weil mir die folgende Frage unter den Nägeln brennt:
Können gesetzliche Feiertage als nicht gearbeitete Stunden angerechnet werden? Ich arbeite in einem Einzelhandelsbetrieb und es werden für die Monatssollarbeitszeit regulär 6 Tage der Woche als Arbeitstage angerechnet a 7 Stunden - bei einer 42-Stundenwoche. Auch die Feiertage werden seit kurzem als jeweils 7 Sollarbeitsstunden pro Stück in die Monatsarbeitszeit eingerechnet. Ist das zulässig? Da an Feiertagen bei uns nicht geöffnet ist und eine reguläre tägliche Öffnungszeit (Mo.-Sa.) von 9 bis maximal 20 Uhr besteht, bezweifle ich die Richtigkeit der Einrechnung der Feiertage.
Können Sie mir helfen?

Viele Grüße - Easy


von Easy62 am 14.03.2007 15:16
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Arbeitsrecht/Feiertage
hallo,

hier ein kurzer Auszug aus dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag des Einzelhandels in Hessen (in anderen Bundesländern habe ich es nicht überprüft, da sollte jedoch ähnliches gelten):
Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Werktag, so vermindert sich die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit um die an diesem Tag ausfallenden Arbeitsstunden. An Heiligabend endet die Arbeitszeit um 14.00 Uhr.

Im Übrigen beträgt die tarifliche Arbeitszeit nur 37,5 Std./Woche.

Ich empfehle daher einen Besuch bei einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens


-----------------
""


von Rechtsanwalt Oliver Kranz am 14.03.2007 16:09
Status: Senior (146 Beiträge)
Userwertung:  5,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Arbeitsrecht/Feiertage
@ okranz

Der MTV des Einzelhandels in Hessen ist derzeit nicht allgemeinverbindlich. Eine Liste der allgemeinverbindlichen TV kann über die homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsrecht/allgemeinverbindliche-tarifvertraege.html) abgefragt werden. Dort ist in der Gruppe Handel für Hessen nur der MTV Groß- und Außenhandel genannt.

@ Easy62

Für Feiertage, an denen ja bereits in der Regel eine Beschäftigung vom Gesetz her (§ 9 Abs. 1 ArbZG) nicht zulässig ist, dürfen dem AN keine Minusstunden anfallen. Dies würde § 2 Abs. 1 EFZG widersprechen. Danach steht dem AN für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausgefallen ist, der Lohn zu, der ohne den Arbeitsausfall aufgrund Feiertag hätte gezahlt werden müssen. Würden für den Feiertag Minusstunden berücksichtigt, würde der AG sich ja gerade um diese Lohnfortzahlung drücken.


von Eidechse am 14.03.2007 18:01
Status: Unsterblich (3074 Beiträge)
Userwertung:  4,3  (von 61 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Arbeitsrecht/Feiertage
Ganz herzlichen Dank für Ihre schnellen Infos. Unser Betrieb befindet sich in Baden- Württemberg und es besteht hinsichtlich der Wochenarbeitszeit eine Betriebsvereinbarung von 42 Stunden.

Viel Grüße von Easy.



von Easy62 am 14.03.2007 19:01
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Arbeitsrecht/Feiertage
Die Antwort von RA Kranz kann ich nicht ganz nachvollziehen. Das Vorgehen des AG ist doch völlig korrekt. Warum also sollte hier ein RA eingeschaltet werden?

Wenn die Arbeitszeit 6 Tage/Woche à 7 Stunden beträgt, dann muss ein Feiertag auch mit 7 Stunden angerechnet werden. Ich verstehe daher nicht so ganz was daran fehlerhaft sein sollte und was das mit den Öffnungszeiten zu tun hat.


von hh am 14.03.2007 21:12
Status: Tao (23492 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 368 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Arbeitsrecht/Feiertage
@ Tao

Ich denke das war so gemeint: da bei uns an Feiertagen nicht gearbeitet werden kann, können sie auch nicht als Minusstunden angerechnet werden.(Wir sind alle Gehaltsempfänger). Sonntage werden ja auch nicht als Minusstunden angerechnet.So jedenfalls ist schon immer meine Ansicht gewesen und daher auch meine Frage hier im Forum, um eine Bestätigung zu erhalten.

@Eidechse

Bitte sagen Sie mir noch, was Ihre Abkürzung "EFZG" bedeutet und wo ich den §2 Abs. 1 nachlesen kann. Vielen Dank im Vorraus!

-- Editiert von Easy62 am 15.03.2007 07:55:41


von Easy62 am 15.03.2007 07:46
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Arbeitsrecht/Feiertage
EFZG = Entgeltfortzahlungsgesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/index.html

Um meine vorhergehende Antwort noch einmal klarzustellen:
Ein Feiertag darf nicht zu Minusstunden führen.

Das kann man auf zwei Arten erreichen:
Entweder werden die Sollstunden entsprechend gekürzt oder der Tag wird fiktiv mit der eigentlichen Arbeitszeit angerechnet.

-- Editiert von hh am 15.03.2007 10:58:41


von hh am 15.03.2007 10:50
Status: Tao (23492 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 368 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Arbeitsrecht/Feiertage
@ hh

*Entweder werden die Sollstunden entsprechend gekürzt oder der Tag wird fiktiv mit der eigentlichen Arbeitszeit angerechnet.*

.. der zweite weg ist der sachgerechte(re), insbesondere, wenn man mit schichtplänen zu tun hat.




von blaubär49 am 15.03.2007 13:33
Status: Tao (7536 Beiträge)
Userwertung:  3,8  (von 112 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Arbeitsrecht/Feiertage
@Eidechse

Danke für den Hinweis, in meiner Sammlung (zugegeben noch aus 2006) war der MTV Einzelhandel in Hessen noch enthalten. Ich hab gleichmal eine Nachlieferung angefordert.

-----------------
""


von Rechtsanwalt Oliver Kranz am 19.03.2007 14:57
Status: Senior (146 Beiträge)
Userwertung:  5,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Arbeitsrecht/Feiertage
quote:
Ich hab gleichmal eine Nachlieferung angefordert.

Hallo, und was spricht dagegen, die von Eidechse angegebene Seite des Ministeriums einzusehen (auf der die Liste der allgemeinverbindlichen TV jedes Quartal aktualisiert wird!)?



von venotis am 19.03.2007 15:24
Status: Tao (9605 Beiträge)
Userwertung:  3,8  (von 36 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Arbeitsrecht/Feiertage
Hallo
Gegen den Link spricht nichts, nur benötige ich, wenn es allgemeinverbindliche TV gibt auch deren Text, denn nur das Wissen, dass ein TV zur Anwendung kommt ohne Kenntnis des Inhalts hilft leider nicht sehr viel weiter.

-----------------
""


von Rechtsanwalt Oliver Kranz am 27.03.2007 09:10
Status: Senior (146 Beiträge)
Userwertung:  5,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97909
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online