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Arbeitsrecht Bewerbung Fahrtkostenrückerstattung

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Arbeitsrecht Bewerbung Fahrtkostenrückerstattung

Hallöchen,

ich brauche mal einen Rat. Hatte im Februar eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch (ohne Verweis, dass Fahrtkosten nicht erstattet werden). Nach mehrmaligem Nachfragen wurde mir ein Formular zugesendet für die Rückerstattung. Ich habe dieses Formular ausgefüllt und wieder zurückgesendet. Leider wurde ich bisher vertröstet, dass die Zahlung bis zu 3 Monaten dauern kann. Nach 3,5 Monaten ist das Geld nun immer noch nicht da. Die Rede ist hierbei von einem grossen Unternehmen aus Wolfsburg.

Was muss ich tun um zu meinem Recht zu gelangen. Muss ich 2 Mahnungen an die Rechtsabteilung des Unternehmens schreiben mit Fristsetzung auf Zahlung? Wenn ja, welche Frist ist angemessen?

Wie wäre die weitergehende Handhabe, wenn weiterhin keine Zahlung erfolgt?

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Habe selbst schon mal im Schaub nachgelesen aber bisher leider nicht das richtige gefunden....


von Gast2007 am 12.06.2007 18:31
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Arbeitsrecht Bewerbung Fahrtkostenrückerstattung
Woraus entnehmen Sie Ihr angebliches Recht auf Fahrtkostenerstattung?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."


von Jotrocken am 12.06.2007 23:47
Status: Tao (5592 Beiträge)
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>Arbeitsrecht Bewerbung Fahrtkostenrückerstattung
Das Recht auf Fahrtkostenerstattung ist hier nicht nur ANGEBLICH vorhanden.§670 BGB.

Siehe dazu:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Bewerbungskosten.html

-- Editiert von hamburgerin01 am 13.06.2007 01:04:05


von hamburgerin01 am 13.06.2007 01:02
Status: Tao (10051 Beiträge)
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>Arbeitsrecht Bewerbung Fahrtkostenrückerstattung
Hallo,

bei dem großen Unternehmen aus Wolfsburg gibt es aus der Erfahrung grundsätzlich und definitiv keine Formulierung >>'Einladung zum Vorstellungsgespräch'

Selbst die Stellenangebote in der Presse lauten anders.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"


von Commodore am 13.06.2007 07:32
Status: Unsterblich (1547 Beiträge)
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>Arbeitsrecht Bewerbung Fahrtkostenrückerstattung
Das ich einen Anspruch auf Erstattung habe, weiss ich relativ sicher. Leider weiss ich nicht, wie der Verfahrensweg bei Nichtzahlung ist.

Mir geht es hierbei auch vorwiegend nur ums Prinzip. Man hatte mir zugesagt binnen von einer Woche eine Zu-oder Absage mitzuteilen bzgl der Bewerbung. Nach 4 Wochen habe ich dann von mir aus abgesagt, da ich in einem anderen Unternehmen ein besseres Praktikum gefunden habe. Als Reaktion kam zurück "ihre Bewerbung ist bei uns untergegangen, wir hätten Sie sehr gerne genommen".


von Gast2007 am 13.06.2007 10:00
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Arbeitsrecht Bewerbung Fahrtkostenrückerstattung
@Hamburgerin

Haben Sie sich diesen Link auch mal durchgelesen, sowie den §? Gast2007 müsste aufgefordert worden sein, bzw. ausdrücklich eingeladen worden sein zum Bewerbungsgespräch. Das kann ich hier an Hand der Schilderung nicht erkennen.
Zudem ging es um ein Praktikum.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."


von Jotrocken am 13.06.2007 10:04
Status: Tao (5592 Beiträge)
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>Arbeitsrecht Bewerbung Fahrtkostenrückerstattung
Bei Praktikas ist die Regelung analog wie bei einem "richtigen" Arbeitsverhältnis. Bezüglich des Bewerbungsgespräches habe ich selbstverständlich auch eine ausdrückliche Einladung bekommen.....bin ja nicht der Typ Mensch der einfach mal so in ein Unternehmen geht uns sagt "hallo ich möchte mich gerne mal vorstellen" ;-)


von Gast2007 am 13.06.2007 10:39
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Arbeitsrecht Bewerbung Fahrtkostenrückerstattung
Huhu.....hat keiner einen Rat für mich?


von Gast2007 am 14.06.2007 23:52
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Arbeitsrecht Bewerbung Fahrtkostenrückerstattung
@jotrocken
Meine Links kenne ich gut :-)
In der Frage war das eindeutig formuliert:
...Hatte im Februar eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch.(O-text Gast)

Eine Aufforderung an den Arbeitgeber, die Fahrtkosten zu übernehmen,reicht aus. 14 Tage ist eine angemessene Frist. In der Aufforderung, am besten doch per Einschreiben, den Rechtsweg androhen. Dann sehen wir weiter.


von hamburgerin01 am 15.06.2007 00:49
Status: Tao (10051 Beiträge)
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