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Arbeitsrecht: Alles schriftlich?

2.2.2012 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 247 Aufrufe
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Arbeitsvertrag, Schriftform, Kündigung, SMS, schriftlich

Kann ich schriftlichen Arbeitsvertrag verlangen?

Frage: Ich hatte nie einen Arbeitsvertrag. Jetzt gab es mit meinen Chef Streit wegen der Urlaubsgeldregelung. Ich habe daraufhin einen schriftlichen Arbeitsvertrag verlangt, um später etwas besser beweisen zu können. Zu Recht?

123recht.net: Spätestens bis einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber alle wichtigen Bedingungen und Eckdaten schriftlich festhalten, unterschreiben und dem Arbeitnehmer aushändigen. Es muss kein kompletter Arbeitsvertrag vorliegen, aber die wichtigsten Daten müssen in Schriftform dokumentiert sein. Eine Mail reicht da nicht, es muss sich um ein unterschriebenes Dokument handeln.

Kündigung per SMS?

Frage: In den Medien wurde über einen Chef berichtet, der seiner Angestellten nach einem Gewinn bei "Wer wird Millionär" per SMS gekündigt hatte. Ist das wirklich rechtens?

123recht.net: Wenn es noch in der Probezeit war, braucht der Chef keinen besonderen Grund zur Kündigung. Allerdings müssen Kündigungen eines Arbeitsverhältnisses zwingend schriftlich erfolgen - die Kündigung per SMS ist unwirksam.

Frage: Was ist, wenn das Arbeitsverhältnis befristet war - kann der Chef die feste Anstellung für die Zeit danach per SMS verweigern?

123recht.net: In diesem Fall muss der Arbeitgeger ja nicht kündigen, da das Arbeitsverhältnis automatisch ausläuft. Eine dann folgende Festanstellung kann ohne Weiteres auch per SMS ausgeschlossen werden.

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