Guten Abend,
mein Betrieb ist teilweise eingestürzt und der Wiederaufbau dauert ungefähr ein Jahr. Die Mitarbeiter betreuen die Kundschaft nun von verschiedenen Notstandorten innerhalb der Stadt aus.
Im Festvertrag steht etwas von Weisungsrecht des Arbeitgebers. Können wir Mitarbeiter nun verpflichtet werden, unsere Arbeit in einiger Entfernung fortzusetzen? (Fahrzeit eine Stunde einfache Strecke)
LG
Arbeitsplatzverlegung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Sehr wahrscheinlich: ja. Eine Stunde Fahrzeit ist definitiv zumutbar und eine außergewöhnliche Situation liegt auch vor - was sollte der AG Deiner Meinung nach machen, außer an vorhandenen Notstandorten den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten?
Ich weiss nicht, ob es einen Tarifvertrag gibt. Da findet sich normalerweise eine Regelung, die festlegt, wie weit ohne Änderungskündigung ein Arbeitsplatz verlegt werden darf. Allerdings wird da in den Tarifverträgen, die ich kenne, auf die Entfernung und nicht auf die Dauer der Fahrtzeit abgestellt. Hinzu kommt noch der vorübergehende Charakter der Maßnahme aus nachvollziehbaren Gründen. Also, die Kröte ist m.E. zu schlucken.
wirdwerden
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Weisst Du, ich hänge mich in so klaren Fällen eigentlich nie an Formalien auf. Selbst wenn eine Änderungskündigung erforderlich wäre, die würde doch durchgehen.
wirdwerden
ZitatAber der AN hofft wohl eher, trotz Bezahlung nicht arbeiten gehen zu müssen. :
Naja, ich vermute der AN mag einfach keine zwei Stunden täglich pendeln. Was ich nachvollziehen kann, aber was bleibt dem AG übrig als irgendeine Form von Notbetrieb zu organisieren um den Betrieb zu retten und die Arbeitsplätze wohnortnah zu erhalten? Es ist keine dauerhafte Verlegung sondern eine Notlösung.
Zumindest scheint der AG ja einen Wiederaufbau am gleichen Standort anzustreben, anstatt die Gelegenheit zu nutzen und Betriebsteile in gut subventionierte Gegenden in Ostdeutschland zu verlegen, wo man bei geschickter Nutzung verschiedener Fördertöpfe locker 30 Prozent seiner Aufbaukosten geschenkt bekommt.
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