Arbeitsplatz verlassen? Fristlose Kündigung?

3. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
kochtopf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitsplatz verlassen? Fristlose Kündigung?

Firma A übernimmt ab 01.06.2015 (Betriebsübergang nach § 613a BGB ) Firma B.
Mitarbeiter werden alle übernommen, einige Mitarbeiter befinden sich im Mutterschutz und Elternzeit.

Frau "X" ist bis 31.10.2015 im Elternzeit und fängt am 01. November 2015 an bei Ihren (neuen) Arbeitgeber Firma A.
Es wird ein Dienstplan aufgestellt und Frau "X" arbeitet 2 Arbeitstage.
Am 2. Arbeitstag verschwindet sie einfach und verlässt Ihre Arbeitsstelle. Sie meldet sich beim Rezeption und sagt da das sie weg geht.

Abends meldet sie sich per Whatsapp bei eine Ihre Vorgesetzter und teilt diese mit das sie nicht mehr auf der Arbeit erscheinen möchte und ob es nicht möglich wäre das der AG sie wieder im Elternzeit versetzen kann so das sie eine neue Arbeitsstelle suchen kann. Grund: zuviel putzen und unzufrieden über das Team worin sie arbeiten soll. (Arbeitseinstellung)
Der Vorgesetzter verneint das und bittet sie höflich aber dringend am nächsten Tag auf der Arbeit zu erscheinen weil er das sonnst als Arbeitsverweigerung deuten muss/sollte. Man kann ja nicht einfach von der Arbeit fern bleiben.
Sie teilt mit das sie nicht mehr arbeiten möchte und zuerst einen Gespräch möchte mit der AG. Sie teilt mit "Vorher arbeite ich nicht mehr" ...

Frage
Natürlich kann der Arbeitgeber der AN nicht einfach wieder in der Elternzeit zurücksetzen? Wäre so eine "Bitte" überhaupt zulässig?
Frage 2
Kann der AG der Mitarbeiterin fristlos kündigen wegen konkrete Arbeitsverweigerung?




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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Wie wäre es erst einmal mit einer Abmahnung?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kochtopf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Einen Abmahnung macht ja wenig Sinn da Frau X sich einfach weigert wieder der Arbeit an zu fangen. Sie möchte wieder zurückkehren in der Elternzeit und sich in der Zwischenzeit was anderes suchen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38446 Beiträge, 14005x hilfreich)

Und was ist, wenn sie keinen neuen Job findet? Natürlich braucht man die Abmahnung, um die Voraussetzungen für die Kündigung zu schaffen, denn die kommt ja dann zurück mit gelbem Zettel.

Die Elternzeit war offiziell beendet. Für einen Wiedereinstieg fängt meines Erachtens die 7-Wochenfrist wieder zu laufen. Es ist ja keine Verlängerung. Weist die Lady darauf hin. Und zieht parallel das normale Kündigungsverfahren durch. Voraussetzung ist natürlich, dass es eben nicht um eine Verlängerung geht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7220 Beiträge, 1518x hilfreich)

Eine Abmahnung gehört zum formalen Weg um eine spätere Kündigung sicher auszusprechen. Ist also wichtig.



-- Editiert von cirius32832 am 04.11.2015 09:56

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38446 Beiträge, 14005x hilfreich)

Natürlich braucht es keine Abmahnung bei einer fristlosen Kündigung. Nur, ich würde in so einem Fall die ganze Kiste auf sichere Beine stellen. Abmahnung mit sofortiger Aufforderung, die Arbeit wieder aufzunehmen. Am nächsten Montag dann die fristlose.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

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