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Arbeitsministerium erstellt Katalog für Hartz-IV-Härtefälle

AFP VOM 16.2.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 5005 Aufrufe
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Das Bundesarbeitsministerium hat den Katalog für die Härtefall-Regelung für Hartz-IV-Bezieher erstellt. Das Ministerium habe sich mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) über die Definition der Härtefälle geeinigt, teilte das Berliner Ministerium am Dienstagabend mit. Zusätzliche Leistungen werden demnach in wenigen Ausnahmefällen bezahlt. Dazu zählen nicht verschreibungspflichtige Medikamente etwa bei Neurodermitis oder Putzhilfen für Rollstuhlfahrer. Auch Fahrtkosten bei Geschiedenen, die ihre Kinder besuchen, fallen demnach darunter. Kosten für Nachhilfeunterricht sollen nur in Einzelfällen übernommen werden, etwa bei einer längeren Krankheit des Kindes.

16. Februar 2010 - 18.22 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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