
Bemühen Sie sich zur Zeit der Scheidung intensiv um einen Arbeitsplatz, können aber nichts finden, haben Sie einen Unterhaltsanspruch. Sie müssen dazu den Beweis erbringen, dass Sie über einen länger andauernden Zeitraum alles Erdenkliche tun, um eine angemessene Anstellung zu erhalten.
Wesentlicher Problempunkt ist die Formulierung des Gesetzgebers, wonach es sich bei der Arbeit um eine angemessene Arbeit handeln muss. Das heißt, dass Sie nicht jede Art von Arbeit antreten müssen, um Geld zu verdienen. Haben Sie aufgrund früherer Tätigkeiten oder Ausbildungen ein gewisses Berufsniveau erreicht, wird eine "einfachere" Tätigkeit wohl nicht mehr als angemessen einzustufen sein. Anknüpfungspunkt sollen auch die ehelichen Lebensverhältnisse sein, und welcher Lebensstandard gegolten hat.
Der Gesetzgeber formuliert das so:
Angemessen ist eine Erwerbstätigkeit, die der Ausbildung, den Fähigkeiten, dem Lebensalter, dem Gesundheitszustand und den ehelichen Lebensverhältnissen entspricht.
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