Arbeitslosenhilfe

2. August 2001 Thema abonnieren
 Von 
Ines
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosenhilfe

war hintereinander 6 Jahre im Erziehungsurlaub, steht mir jetzt Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe zu ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
anna
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo!
Das ist von Fall zu Fall verschieden!!

Ich hatte das gleiche Problem, nur das ich in der glücklichen Lage bin, meine Arbeit nun doch wieder aufnehmen zu können.

Ich rate dir, dich bei deiner Stadt zu erkundigen, dort gibt es Frauenbeauftragte, die dir weiterhelfen können!
Du kannst dich auch an dein Zuständiges Arbeitsamt wenden, dort gibt es eine Rechtsabteilung, die dir unbürokratisch und kostenlos weiterhelfen!

Ob nun 3 Jahre oder 6 Jahre Erziehungsurlaub, dein Arbeitgeber muß dich wieder einstellen. Tut er dies nicht, und kündigt dir, dann hast du anspruch auf eine Abfindung und auf Arbeitslosengeld!
Kannst du nicht mehr arbeiten aufgrund deiner Kinder, und kündigst du selber, bist du zwar im Sinne des Gesetzes Arbeitslos, aber nicht vermittelbar!!
Die Gesetze sind immer auslegungssache. Traurig aber wahr!!
Durch den Dschungel der Gesetze blickt man als normal Bürger nicht alleine durch, mußte ich wenigstens feststellen!

Darum rate ich dir wirklich, dich an eine dieser beiden stellen zu wenden, sie haben mir auch weitergeholfen!!

Viel Glück und schreib mal was draus geworden ist!!

Tschüss Anna

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