>Arbeitslosengeld wieviel bekommt man denn ?
Für die Höhe des Arbeitslosengeldes sind von Bedeutung
das versicherungspflichtige Arbeitsentgelt, das in der letzten Beschäftigung vor Entstehung des Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt worden ist,
die zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse, und das Vorhandensein eines Kindes im Sinne des §
32 Abs. 1, 4 und 5 Einkommensteuergesetz.
Im einzelnen wird zunächst das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt pro Woche ermittelt. Unter Beachtung der maßgeblichen Lohnsteuerklasse wird dann der vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erlassenen Leistungsentgeltverordnung das sog. pauschalierte Nettoarbeitsentgelt entnommen, das in der Regel etwas vom tatsächlichen Netto abweicht.
Je nachdem, ob Sie Kinder haben oder nicht, erhalten Sie 67% bzw. 60% dieses Entgeltes als wöchentliches Arbeitslosengeld.
von hh am 09.01.2004 17:14
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