>Arbeitslosengeld nach Krankengeld.....
quote:
Meine Ärztin riet mir, EU Rente zu beantragen, da der Krankengeldbezug in ca. einem halben Jahr endet.
Hallo, am besten lassen Sie sich von einem Sozialverband wie SoVD oder VdK vertreten. Im Normalfall wird die GKV Sie auffordern einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.
Dann werden Sie nach 78 Wochen Krankengeldbezug ausgesteuert.
Nach der Aussteuerung stellt man einen Antrag auf ALG1 nach §
125 SGB III und stellt sich dem Arzt der AfA zur Untersuchung zur Verfügung. Die AfA wird Sie auffordern einen Antrag auf EM oder EU Rente zu stellen.
Und erst zu diesem Zeitpunkt würde ich das an Ihrer Stelle auch tun. Denn ansonsten läuft man in Gefahr in die Mühle zwischen DRV und AfA zu geraten und sich dann um überhaupt ALG1 zu beziehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, was kontraproduktiv gegenüber dem EU-Rentenantrag ist.
Gruss
Fulgora
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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"
von Fulgora am 12.07.2010 12:30
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