Hallo zusammen,
ich habe im April nach meinem Urlaub eine Außerordentliche Kündigung (mündlich) begangen habe, weil ich vergessen habe mich in der Pause abzustempeln und ich somit "Arbeitszeitbetrug" begangen habe. Diese außerordentliche Kündigung wurde nach 2 Wochen vom AG auf eine ordentliche Kündigung geändert und per Post zugestellt. Ich wurde mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freigestellt und habe bis zum 31.07.2016 Gehalt bekommen. Ab dem 1.8 bin ich Arbeitslos.
Es wurde von mir und meinem Anwalt eine Kündigungsschutzklage eingerecht.
Termine bei Gericht liefen sehr gut. Auch die Richter bezweifeln, ob die Kündigung wirksam ist.
Im Gütetermin sind wir uns nicht einige geworden. Ab dem 1.8.2016 hätte mich mein AG wieder beschäftigen müssen!
Der Anwalt des Arbeitgebers rief meinen Anwalt an und es wurde eine außergerichtliche Einigung vorgeschlagen.
Der AG möchte auf keinen Fall, dass ich da nochmal anfange.
1. Abfindung (9 Jahre * 1,2 )
2. Betriebsbedingte Kündigung
3. Arbeitszeugnis "Sehr gut"
Damit bin ich sehr zufrieden.
Meine Frage zum Arbeitslosengeld:
Bekomme ich durch die außergerichtliche Einigung eine 12 Wochen sperre beim Arbeitslosengeld?
-- Editier von WurSTrofl am 12.08.2016 22:19
Arbeitslosengeld? : großzügige Abfindung und Änderung auf betriebsbedingte Kündigung + Arbeitszeugni
12. August 2016
Thema abonnieren
Frage vom 12. August 2016 | 22:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslosengeld? : großzügige Abfindung und Änderung auf betriebsbedingte Kündigung + Arbeitszeugni
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 13. August 2016 | 04:47
Von
Status: Weiser (17464 Beiträge, 6499x hilfreich)
Du bekommst doch die betriebsbedingte Kündigung.
#2
Antwort vom 14. August 2016 | 23:08
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Stellen Sie diese Frage Ihrem Anwalt schriftlich. Sie bezahlen ihn ja nicht aus Spass, er haftet, wenn er da was falsch macht.
-- Editiert von altona01 am 15.08.2016 00:24
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