Arbeitslosengeld bei Erwerbsunfähigkeit

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Bei Beantragung von Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente nach Auslaufen des Krankengeldanspruchs besteht nicht automatisch Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Wartezeit. Dies hat jetzt die Bundesregierung in einer Antwort ( Bundestag-Drucksache 16/11318 ) auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion ( Bundestag-Drucksache 16/10928 ) klargestellt.

In der Anfrage wurde darauf verwiesen, dass die Betroffenen vor der Einführung der Hartz-IV-Gesetze bis zur Klärung ihres Status unbefristet Arbeitslosengeld zustand, während aktuell die Betroffenen nach Auslauf ihres regulären Arbeitslosengeldanspruchs Arbeitslosengeld II erhalten würden.

B. Alexander  Koll
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Darauf Bezug nehmend hat die Bundesregierung nunmehr den Charakter des Arbeitslosengeldes als Entgeltersatzleistung herausgestellt. Diese werde deshalb grundsätzlich nur für Zeiten gezahlt, in denen der Arbeitslose arbeitsfähig und damit in der Lage sei, den Versicherungsfall zu beenden. Dies setze aber voraus, dass die Möglichkeit bestehe, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung auszuüben bzw. an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilzunehmen oder den Vorschlägen der Bundesagentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung Folge zu leisten.

Arbeitnehmer, die in diesem Sinne über kein ausreichendes Leistungsvermögen verfügen, stehe deshalb grundsätzlich auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld zu. Eine unbegrenzte Zahlung des Arbeitslosengeldes könne von Seiten der Arbeitslosenversicherung schlichtweg nicht geleistet werden, so die Antwort der Regierung auf die kleine Anfrage abschließend zur Begründung.

B. ALEXANDER KOLL / RECHTSANWALT

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