Arbeitslos vor Ablösung des PKW durch Finanzierung

16. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Joel1504
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslos vor Ablösung des PKW durch Finanzierung

Im Juni 2017 habe ich einen Kaufvertrag über einen PKW abgeschlossen. Das ganze mittels einer Finanzierung durch die Bank des Autohändlers. Zum 01.07.2017 bin ich bei der Bundeswehr angefangen. Durch ein Problem in meiner Verwendung musste ich diese jetzt wechseln und kurzzeitig aus der Bundeswehr austretten. Möglicher nächster Beginn bei der Bundeswehr wäre der 01.10.2017. Das Auto hätte ich frühstens nach dem ersten Gehaltsnachweiß ausgehändigt bekommen. Wie kann ich nun verfahren, um aus dem Kaufvertrag rauszukommen? Beziehungsweise macht es mehr Sinn das Auto über einen Bürger abzulösen, weil sonst der Annahmeverzug von 15% des Kaufpreises in Kraft tritt?
Ich bitte um Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Grodon

Problem nach Autokauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Das ist ja jetzt weniger eine Rechts- als eine Rechenfrage. Günstiger ist jede Lösung, die weniger als 15% "Entschädigung" kostet. Findet man also zB einen Bürgen, möchte dieser das Risiko "kostenlos" auf sich nehmen und spielt die Bank/das Autohaus dabei mit, wird es natürlich nicht teurer.
Aus dem Kaufvertrag selbst, wird man vermutlich ohne Kulanz des Verkäufers nicht rauskommen. Jedenfalls ergibt sich kein generelles Recht, wegen Arbeitslosigkeit. Genaueres oder diesbezügliche Sondervereinbarungen müsste man im Kaufvertrag nachlesen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Joel1504):
Wie kann ich nun verfahren, um aus dem Kaufvertrag rauszukommen?

1.) Die vertraglichen Verienbarungen lesen, was in einemsolchen Falle vorgesehen ist.
2.) Bei Verkäufer und Bank anfragen, ob die Lieferung und Finanzierung sich noch verschieben lässt bzw. ob man dne Vertragspartner wechseln kann.



Zitat (von Joel1504):
Beziehungsweise macht es mehr Sinn das Auto über einen Bürger abzulösen, weil sonst der Annahmeverzug von 15% des Kaufpreises in Kraft tritt?

Kommt darauf an, ob Verkäufer und Bank sich darauf einlassen. Wenn könnte es durchaus Sinn machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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