Im Juni 2017 habe ich einen Kaufvertrag über einen PKW abgeschlossen. Das ganze mittels einer Finanzierung durch die Bank des Autohändlers. Zum 01.07.2017 bin ich bei der Bundeswehr angefangen. Durch ein Problem in meiner Verwendung musste ich diese jetzt wechseln und kurzzeitig aus der Bundeswehr austretten. Möglicher nächster Beginn bei der Bundeswehr wäre der 01.10.2017. Das Auto hätte ich frühstens nach dem ersten Gehaltsnachweiß ausgehändigt bekommen. Wie kann ich nun verfahren, um aus dem Kaufvertrag rauszukommen? Beziehungsweise macht es mehr Sinn das Auto über einen Bürger abzulösen, weil sonst der Annahmeverzug von 15% des Kaufpreises in Kraft tritt?
Ich bitte um Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Grodon
Arbeitslos vor Ablösung des PKW durch Finanzierung
16. Juli 2017
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Frage vom 16. Juli 2017 | 14:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslos vor Ablösung des PKW durch Finanzierung
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 16. Juli 2017 | 16:27
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Das ist ja jetzt weniger eine Rechts- als eine Rechenfrage. Günstiger ist jede Lösung, die weniger als 15% "Entschädigung" kostet. Findet man also zB einen Bürgen, möchte dieser das Risiko "kostenlos" auf sich nehmen und spielt die Bank/das Autohaus dabei mit, wird es natürlich nicht teurer.
Aus dem Kaufvertrag selbst, wird man vermutlich ohne Kulanz des Verkäufers nicht rauskommen. Jedenfalls ergibt sich kein generelles Recht, wegen Arbeitslosigkeit. Genaueres oder diesbezügliche Sondervereinbarungen müsste man im Kaufvertrag nachlesen.
#2
Antwort vom 16. Juli 2017 | 16:30
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatWie kann ich nun verfahren, um aus dem Kaufvertrag rauszukommen? :
1.) Die vertraglichen Verienbarungen lesen, was in einemsolchen Falle vorgesehen ist.
2.) Bei Verkäufer und Bank anfragen, ob die Lieferung und Finanzierung sich noch verschieben lässt bzw. ob man dne Vertragspartner wechseln kann.
ZitatBeziehungsweise macht es mehr Sinn das Auto über einen Bürger abzulösen, weil sonst der Annahmeverzug von 15% des Kaufpreises in Kraft tritt? :
Kommt darauf an, ob Verkäufer und Bank sich darauf einlassen. Wenn könnte es durchaus Sinn machen.
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