Hallo Forengemeinde,habe heute mal eine Frage zum Thema verrichtete Arbeiten am im gemieteten Hausund zwar geht es darum, bis zu welcher Höhe kann ein Mieter für vereinbarte Arbeiten oder notwendige Arbeiten ein Entgeld verlangen, also Stundenlohn zum Beispiel fürs Fensterstreichen außen was normal Sache des Vermieters istgibt es da Richtwerte oder muss sowas vorher vereinbart sein?
klar das man das vorher vereinbart was ist aber wenn es kein Schriftstück dazu gibtangenommen es wurden 10€ pro Stunde vereinbart und Mieter fordert nun aber 15€deswegen die Frage nach Richtwerten oder Zulässigen Beträgen
Liebe Wanda,angenommen es wurden 10€ pro Stunde vereinbart Wenn das vereinbart wurde, gibt es jetzt auch nur 10 € / Std.So etwas auf Stundenlohnbasis zu vereinbaren, ist ohnehin ziemlich riskant.
Tja, derjenige, der die Arbeiten ausgeführt hat, will das Geld. Also muss derjenige auch im Zweifel nachweisen, welche Vergütung vereinbart war.Und warum sollte es auf einmal mehr geben als vereinbart?
----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
tja das ist das Problem immer bei mündlichen Sachen deswegen ja auch die Frage ob es eventuell eine Richtlinie gibt z.b. ein urteil oder sowas anerkannt wurde als zuläsiges Entgelt im streitfall
hm ist das wichtig ob man mieter oder vermieter ist?ich habe einen mündlichen Mietvertrag mit jemanden geschlossen eigendlich wurden Arbeitsleistungen vereinbart die der Ve4rm zahlen wollte dies aber nicht einhält nun möchte ich an mein geld kommen zumindest an das was ich bei geschäften hinlegen musste für die Arbeitsleistung dachte ich an 10€/std. obwohl 20€ zum Teil vereinbart wurden, ich denke aber wenn es nen Beispiel mit Urteil gibt kann man daran festhalten
Habe ich da jetzt durchgefunden ?Ich glaube, nicht.In der Rechtsprechung wurde beispielweise in Fällen, in denen der Vermieter selbst Gartenpflege- oder Hausmeisterarbeiten vorgenommen hat, ein Stundensatz von 12,78 € für angemessen erachtet.