Hi,
eine theoretische Frage:
Angenommen man verhält sich mir gegenüber untreu (§266) oder betrügerisch (§263), ich verliere bei diesen Versuchen die Nerven und gehe für sechs Monate ins Krankenhaus (eine Art Burnout etwa). Nach sechs Wochen zahlt die Krankenkasse 70% meines Nettogehaltes. Zählt sowas auch als Vermögensschaden gemäß dieser Paragraphen? Kann man das weiter in Parteien die Verluste hatten aufteilen, zb:
a, ich hätte 4,5 Monaten nur 70% meines Nettogehaltes.
b, die Krankenkasse muss Krankengeld zahlen.
c, mein Arbeitsgeber verliert 6 Monate an meinem Beitrag zum Umsatz
Danke
Arbeitskraft als Vermögensschaden?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wie kommen Sie auf solche Fragen?
Krank bedeutet krank. Krankgeschrieben, eingereicht und bestätigt bedeutet krank bis nach Entgeltfortzahlung die Lohnfortzahlung der KK greift.
Der Unternehmer trägt das Unternehmensrisiko. Muss er damit leben. Kann aber auch den medizinischen Dienst unter bestimmten Voraussetzungen einschalten.
Person oder Unternehmen X verhält sich sehr untreu oder betrügerisch, treibt mich damit quasi in den "Wahnsinn", zb da Anlaufstellen wie Anwälte zu lasch handeln. Ich gehe also davon aus, dass kriminelle Energie da war, aber es schloss nicht mit dem üblicherweise gemeinten Vermögensschaden ab, da ich eben vorher in den "Wahnsinn" getrieben wurde und für sechs Monate arbeitsunfähig wurde.
Sagen wir, ich wäre vorher nicht krank geworden und es käme zu einer Vermögensverfügung zu meinem Nachteil, dann wären ja die Stichpunkte für diese Strafparagraphen erfüllt. Es kam nicht zu dieser Vermögensverfügung, aber stattdessen zu einer Krankheit, die für mich, den Arbeigeber und die Krankenkasse finanziell nachteilig waren, und ich wäre normalerweise nicht krank geworden wenn es die Aktionen von X nicht gegeben hätte.
Natürlich muss man die kriminelle Energie nachweisen und dass die Krankheit Konsequenz der Aktionen von X war. Aber wenn mal bewiesen, womit würde diese kriminelle Energie dann geahndet werden? Bei Betrug gibt es wenigstens den Zusatz "versuchter Betrug". Aber wie ist es bei Untreue?
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Hallo,
also in der Praxis wird sich kein Gericht auf eine solche Argumentation einlassen. Speziell im Strafrecht nicht. Solche selbst gebastelte Analogien haben keinen Bestand.
Wenn überhaupt etwas strafrechtlich verfolgt werden kann, dann sind es die konkreten Aktionen, die sie als "betrügerisch" und "untreu" bezeichnen, wegen diesen Sie krank wurden.
Hier wild irgendwelche Tatbestände und Tatbestandsmerkmale umherzuwerfen und irgendwelche abwegige vermeintliche Strafbarkeiten zu "konstruieren" ist der Holzweg.
Um kurz zum Betrug nach § 263 I StGB
zu kommen: Bei Ihrer Argumentation zum Betrug fehlt nämlich mit das wichtigste: Die Bereicherungsabsicht des Täters.
Bei einer Untreue nach § 266 StGB
ist der Versuch nicht strafbar, wenn Sie das meinen.
Um es kurz zu machen: Strafbarkeit wegen Betruges oder gar der Untreue, weil Sie gemobbt wurden, daurch krank wurden und ein finanzieller Nachteil entstanden ist: Vollkäse!
Ob hier überhaupt etwas strafrechtlich relevantes vorliegt, könnte man nur sagen, wenn man den ganzen Sachverhalt kennt. Also inwiefern sich diese Person X Ihnen gegenüber "untreu" oder "betrügerisch" verhalten haben.
Grüße
PP
Zitat:ich verliere bei diesen Versuchen die Nerven und gehe für sechs Monate ins Krankenhaus (eine Art Burnout etwa)
Das wäre wohl allgemeines Lebensrisiko. Ich kann auch nicht den Nachbarn auf Schadensersatz verklagen, der mich als "Idiotin" beleidigt hat, weil ich deswegen eine soziale Phobie entwickelt habe und nicht mehr aus dem Haus kann (und deswegen meinen Job aufgeben mußte) und außerdem seither nur noch Hummer, Kaviar und Dom Perignon vertrage.
Der Grund ist, daß diesbezüglich einfach der (zumindest bedingte) Vorsatz fehlt.
Zitat:treibt mich damit quasi in den "Wahnsinn", zb da Anlaufstellen wie Anwälte zu lasch handeln
Warum dann nicht die Anwälte verklagen? *duck*
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