Arbeitskleidung, wer zahlt?
Hallo,
bei meiner Schwägerin ist eine interssante Frage aufgetaucht, die wir nicht beantworten konnten. Da sie kein Internet hat, stelle ich hier die Frage:
Meine Schwägerin arbeitet in einem Bekleidungshaus (speziell Jeans) auf Teilzeit.
Bisher war keinerlei spezielle Arbeitskleidung vorgeschrieben.
Nun will aber der Arbeitgeber dass ALLE bediensteten nur und ausschliesslich die neuesten im Laden angebotetenen Kleidungsstücke tragen.
Kleidungs-Marken die nicht im Laden angeboten werden sollen von den Angestellten NICHT mehr getragen werden.
und natürlich sollen die Mitarbeiter die Kleidung in besagtem Laden Kaufen und selbst bezahlen.
daher die Frage ob derartige Vorschriften überhaupt zulässig sind??
mir sind vereinbarungen im Manteltarifvertrag diesbzgl. leider nicht bekannt.
Auch ob genaueres bzgl. Arbeitskleidung im Arbeitsvertrag festgehalten ist, ist mir (noch) nicht bekannt!
ich bedanke mich im voraus für antwort!
MfG
SirBlack
von SirBlack79 am 03.03.2007 22:23
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>Arbeitskleidung, wer zahlt?
Wer die Musik bestellt, bezahlt.
Entweder bezahlt er dass, wenn er das so haben will oder man kann anziehen, was man will.
Bekommen Mitarbeiter dort eigentlich Personalrabatt?
von venotis am 03.03.2007 22:37
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>Arbeitskleidung, wer zahlt?
.. die sache scheint mir insofern kompliziert, als die regelung, kleidung aus dem sortiment zu tragen, vertraglich abgesichert ist, wenn auch nicht eingefordert. und die regelung besagt nicht 'auf eigene kosten'. insoweit sollte gut raum sein, mit dem AG über die kleiderkosten zu verhandeln. der AN wird sich vorhalten müssen, dass er oder sie die klamotten auch privat trägt, vermute ich. eine andere frage betrifft die häufigkeit: jeden monat neue sachen kaufen ist doch was anderes als zweimal im jahr (oder so). am besten wäre es wohl, wenn die gesamte belegschaft oder eine abordnung dies verhandelt. einen br scheint es ja nicht zu geben ..
von blaubär49 am 04.03.2007 11:27
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