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Arbeitskleidung vom Lohn abziehen

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Arbeitskleidung vom Lohn abziehen

Hallo Leute !

Ich arbeite im Rewe Laden um die Ecke.
Vor knapp 2 Wochen fragte ich nach einem neuen Pullover (Arbeitskleidung), da die anderen Mitarbeiter schon neue Pullis bekommen hatten und mein alter Löcher hatte.

Nun zog mein Chef mir von meinem Arbeitslohn (387,50 Euro, also 400 Euro-Basis) 16,15 Euro für "Arbeitskleidung" ab. Bei den anderen Mitarbeitern tat er dies damals nicht. Liegt es daran, das ich damals Urlaub hatte und somit keinen neuen Pulli bekommen konnte ?

Darf er mir überhaupt die 16,15 Euro vom Lohn abziehen ?

Gruss und herzlichen Dank...
WALLis


von wallis am 31.01.2006 00:01
Status: Praktikant (20 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Arbeitskleidung vom Lohn abziehen
@wallis

was steht denn zur dienstkleidung und der bereitstellung in deinem arbeitsvertrag?

sunbee


von Sunbee 1 am 31.01.2006 09:32
Status: Tao (11592 Beiträge)
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>Arbeitskleidung vom Lohn abziehen
Da kann ich mich Sunbee nur anschließen. Wenn im Arbeitsvertrag nicht vereinbart ist, dass der Arbeitgeber die Kosten für die Kleidung übernimmt, werden Sie diese selbst tragen müssen.

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"


von murgab123 am 31.01.2006 11:07
Status: Unsterblich (3023 Beiträge)
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>Arbeitskleidung vom Lohn abziehen
also, wenn bisher keinem die Arbeitskleidung vom Lohn abgezogen wurde und der Arbeitgeber verpflichtend vorschreibt, dass bestimmte Kleidung (REWE-Pulli) zu tragen ist, dann dürfte dir eigentlich auch nichts vom Lohn abgezogen werden. Rede mal mit dem AG.

Gruß

Eidechse



von Eidechse am 31.01.2006 16:35
Status: Unsterblich (3074 Beiträge)
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>Arbeitskleidung vom Lohn abziehen
Hallo!
Meine Frau arbeitet auch bei REWE.Dort brauch keiner seine Kleidung zu bezahlen,
ausser wenn jemand zusätzlich noch Kleidung
will. Die 16,15€ ist Reinigung im Monat.

Gruss SAMMY1

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"TUE Recht und scheue NIEMAND "


von sammy1 am 01.02.2006 00:25
Status: Philosoph (769 Beiträge)
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>Arbeitskleidung vom Lohn abziehen
Ein Angestellter in einer Vollzeittätigkeit hat doch erheblich mehr Arbeitskleidung, die gereinigt werden müßte, als eine 400€-Kraft.

Am besten mal den Chef fragen, wofür das Geld nun abgezogen wurde.

Stimmt die Vermutung von sammy1 und der Abzug war für die Reinigung, würde ich mich erkundigen, wieviel eine Vollzeitkraft für die Reinigung zahlt und dann die Kosten auf eine 400,-€-Tätigkeit runterrechnen. Vielleicht wären dann 4,-€ monatlich angemessen.


von hamburgerin01 am 01.02.2006 00:32
Status: Tao (10051 Beiträge)
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