>Arbeitskleidung im Pflegeberuf
Nun, dann solltest Du
1. Den Betriebsrat darüber informieren, daß Du noch immer keine Dienstkleidung hast, Dein Chef aber möchte, daß Du welche trägst.
2. Deinen Chef an die Vereinbarungen mit dem Betriebsrat erinnern.
Und gerade in solchen unterbezahlten Berufen sollte man SCHLEUNIGST bei der zuständigen Gewerkschaft Mitglied werden !
Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung ist meist im Beitrag enthalten !
Und die Beiträge sind steuerlich absetzbar !!
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"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "
von RobertRatlos am 25.08.2008 14:31
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