Dem Grunde nach ist das Arbeitskampfrecht Bestandteil des Tarifvertragsrechts, denn der Arbeitskampf ist das Lösungsinstrument für solche Konfliktsituationen, in denen sich die Tarifpartner nicht gütlich einigen können. Das Fundament der Tarifverhandlungen stellt die sogenannte Tarifautonomie dar. Tarifautonomie ist die Freiheit der organisierten Arbeitnehmer und der ihnen gegenüberstehenden Unternehmerverbände, die Arbeitsbedingungen (Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen) ohne Staatseinwirkung allgemeinverbindlich festzulegen. Um den sozialen Verpflichtungen der Marktwirtschaft gerecht zu werden, muss die Tarifautonomie das Gleichgewicht der Kräfte zwischen Unternehmer- und Arbeitnehmerrechten wahren. Keinem der Tarifpartner darf Monopolmacht zugestanden werden. In diesem Zusammenhangsind Arbeitskämpfe gerade notwendig, um ein Gleichgewicht der Kräfte zu ermöglichen.
Unter den Begriff des Arbeitskampfs lassen sich verschiedene Einzelmaßnahmen fassen:
| Seite 1: | Arbeitskampfrecht |
| Seite 2: | Wann ist ein Streik rechtsmäßig? |
