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Zeughausgasse 12, 89073 Ulm
Tel: (07 31) 1 89-0, Fax: (07 31) 1 89-23 77, Internet: http://www.arbg-ulm.de/servlet/PB/menu/1156997/index.html
Arbeitsgericht Ulm
Zeughausgasse 12, 89073 Ulm
Tel: (07 31) 1 89-0, Fax: (07 31) 1 89-23 77, Internet: http://www.arbg-ulm.de/servlet/PB/menu/1156997/index.html
Übersicht
Arbeitsgericht
Erste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Hier werden Auseinandersetzungen bzw. Klagen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verhandelt, genauso wie zwischen Tarifparteien. Eine typische Klage vor einem Arbeitsgericht ist z.B. eine Kündigungsschutzklage. Nächste Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht, für Revisionen ist das Bundesarbeitsgericht zuständig.
Rechtsgebiete

Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:
Frag-einen-anwalt.de
Generelle Themen>geringfügige Beschäftigung
09.08.2011
Arbeitsrecht
>Nichtigkeit eines genehmigten Urlaubsanspruchs bei eigener Kündigung
05.07.2009
Anwalt Kurznachrichten
Rechtsanwalt Wolfgang N. Sokoll : Urlaubsabgeltung ist Masseforderungen, wenn das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet wurde - ArbG Ulm 1 Ca 74/10
17.01.2011 15:18
17.01.2011 15:18

