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Grevestraße 1, 33102 Paderborn
Tel: 05251 69162-0, Fax: 05251 69162-30
E-Mail: poststelle@arbg-paderborn.nrw.de, Internet: http://www.arbg-paderborn.nrw.de/
Arbeitsgericht Paderborn
Grevestraße 1, 33102 Paderborn
Tel: 05251 69162-0, Fax: 05251 69162-30
E-Mail: poststelle@arbg-paderborn.nrw.de, Internet: http://www.arbg-paderborn.nrw.de/
Übersicht
Arbeitsgericht
Erste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Hier werden Auseinandersetzungen bzw. Klagen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verhandelt, genauso wie zwischen Tarifparteien. Eine typische Klage vor einem Arbeitsgericht ist z.B. eine Kündigungsschutzklage. Nächste Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht, für Revisionen ist das Bundesarbeitsgericht zuständig.
Rechtsgebiete

Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:
Frag-einen-anwalt.de
ArbeitsrechtIst Kündigung nach BRTV wirksam?
30.01.2011
Arbeitsrecht
>Welche Gründe gibt es, um Gehälter rechtswirksam einzubehalten?
28.02.2009
