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Bochumer Straße 86, 45886 Gelsenkirchen
Tel: 0209 1787 00, Fax: 0209 1787 199
E-Mail: poststelle@arbg-gelsenkirchen.nrw.de, Internet: http://www.arbg-gelsenkirchen.nrw.de/
Arbeitsgericht Gelsenkirchen
Bochumer Straße 86, 45886 Gelsenkirchen
Tel: 0209 1787 00, Fax: 0209 1787 199
E-Mail: poststelle@arbg-gelsenkirchen.nrw.de, Internet: http://www.arbg-gelsenkirchen.nrw.de/
Übersicht
Arbeitsgericht
Erste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Hier werden Auseinandersetzungen bzw. Klagen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verhandelt, genauso wie zwischen Tarifparteien. Eine typische Klage vor einem Arbeitsgericht ist z.B. eine Kündigungsschutzklage. Nächste Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht, für Revisionen ist das Bundesarbeitsgericht zuständig.
Rechtsgebiete

Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:
Ratgeber
ArbeitsrechtAnhörung als Kündigungsvoraussetzung im Kleinbetrieb?
19.07.2011
Anwalt Kurznachrichten
Dr. Rechtsanwältin Elke Scheibeler : Anhörung als Kündigungsvoraussetzung im Kleinbetrieb? - interessante Einzelansicht des ArbG Gelsenkirchen:
http://tinyurl.com/3v7tkr4
21.07.2011 18:18
21.07.2011 18:18

