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Hans-Oster-Straße 4, 1099 Dresden
Tel: (0351) 4 46 52 99, Fax: (0351) 4 46 52 05, Internet: http://www.justiz.sachsen.de/lag/content/arbgdd.htm
Arbeitsgericht Dresden
Hans-Oster-Straße 4, 1099 Dresden
Tel: (0351) 4 46 52 99, Fax: (0351) 4 46 52 05, Internet: http://www.justiz.sachsen.de/lag/content/arbgdd.htm
Übersicht
Arbeitsgericht
Erste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Hier werden Auseinandersetzungen bzw. Klagen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verhandelt, genauso wie zwischen Tarifparteien. Eine typische Klage vor einem Arbeitsgericht ist z.B. eine Kündigungsschutzklage. Nächste Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht, für Revisionen ist das Bundesarbeitsgericht zuständig.
Rechtsgebiete

Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:
Anwalt Kurznachrichten
LL.M. (UOW, Australien) Rechtsanwalt Kevin Winkler : ArbG Dresden: Dringender Verdacht des Arbeitszeitbetrugs im Zusammenhang mit der Arbeitszeitabrechnung zu außerordentlicher Kündigung führen
24.02.2010 08:56
24.02.2010 08:56

