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Ruhrallee 1-3, 44139 Dortmund
Tel: 0231 5415-1, Fax: 0231 5415-519
E-Mail: poststelle@ArbG-Dortmund.nrw.de, Internet: http://www.arbg-dortmund.nrw.de/
Arbeitsgericht Dortmund
Ruhrallee 1-3, 44139 Dortmund
Tel: 0231 5415-1, Fax: 0231 5415-519
E-Mail: poststelle@ArbG-Dortmund.nrw.de, Internet: http://www.arbg-dortmund.nrw.de/
Übersicht
Arbeitsgericht
Erste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Hier werden Auseinandersetzungen bzw. Klagen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verhandelt, genauso wie zwischen Tarifparteien. Eine typische Klage vor einem Arbeitsgericht ist z.B. eine Kündigungsschutzklage. Nächste Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht, für Revisionen ist das Bundesarbeitsgericht zuständig.
Rechtsgebiete

Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:
Nachrichten
AllgemeinEntschuldigung nach Kündigung wegen Frikadellen-Verzehr
12.10.2009
Vor Gericht
Kündigung wegen angeblich gestohlenem Aufstrich unwirksam
10.03.2009
Beauftrag-einen-anwalt.de
Arbeitsrechtberauche ein der mich beraten tut und Klage schreibt und mich beim Arbeitsgericht Dor
16.06.2011
Ratgeber
ArbeitsrechtAnhörung als Kündigungsvoraussetzung im Kleinbetrieb?
19.07.2011
Arbeitsrecht
Rechtipps: Sittenwidriger Lohn
05.05.2009
