Ein anderes Gericht suchen
Kreuzbergweg 5, 53115 Bonn
Tel: 0228 98569-0, Fax: 0228 692381
E-Mail: poststelle@arbg-bonn.nrw.de, Internet: http://www.arbg-bonn.nrw.de/
Arbeitsgericht Bonn
Kreuzbergweg 5, 53115 Bonn
Tel: 0228 98569-0, Fax: 0228 692381
E-Mail: poststelle@arbg-bonn.nrw.de, Internet: http://www.arbg-bonn.nrw.de/
Übersicht
Arbeitsgericht
Erste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Hier werden Auseinandersetzungen bzw. Klagen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verhandelt, genauso wie zwischen Tarifparteien. Eine typische Klage vor einem Arbeitsgericht ist z.B. eine Kündigungsschutzklage. Nächste Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht, für Revisionen ist das Bundesarbeitsgericht zuständig.
Rechtsgebiete

Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:
Nachrichten
Vor GerichtRauchen am Arbeitsplatz kann Kündigung rechtfertigen
30.03.2009
Frag-einen-anwalt.de
Sozialrecht>deutsche rentenversicherung bund
02.10.2009
Ratgeber
ArbeitsrechtNochmal Kündigung wegen Diebstahl/Unterschlagung geringwertiger Sachen
08.11.2010
Anwalt Kurznachrichten
Rechtsanwalt Sascha Steidel : Arbeitsrecht
Kündigung wegen Hingabe von drei Schrauben des Arbeitgebers an einen früheren Kollegen unwirksam. ArbG Bonn, 1 BV 47/10
27.10.2010 10:11
27.10.2010 10:11

