Arbeitsgericht: Arzt-Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
AFP VOM 8.11.2001 | Nachrichten - Neue Urteile | 9951 Aufrufe Mehr zum Thema:Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Arzt, Klinik
- Marburger Bund fordert schnelle Umsetzung des Urteils
Im Streit um die Anerkennung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit hat das Arbeitsgericht Kiel einem klagenden Krankenhausarzt Recht gegeben. Demnach hat die gesamte Zeit des Bereitsschaftsdienstes als Arbeitszeit zu gelten. Der Vorsitzende des Marburger Bundes als der Standesorganisation der 140.000 deutschen Krankenhausärzte, Frank Ulrich Montgomery, erklärte, mit diesem Urteil werde eine unverantwortliche Ausbeutung und Überlastung des ärztlichen Personals sowie die damit einhergehende Gefährdung von Patienten beendet. Ein Sprecher der Stadt Kiel kündigte Berufung gegen das Urteil an.
Nach Überzeugung des Gerichts muss auch in Deutschland ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2000 gelten, wonach der Bereitschaftsdienst in Kliniken als Arbeitszeit zu werten ist. Für den Fall, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht umgesetzt werde, drohte Montgomery mit Abrechnungsstreiks. "Die Geduld der Ärzte ist am Ende."
Wenn die Bundesregierung einen heißen Wahlkampf in den Krankenhäusern haben wolle, solle sie ihn bekommen. "Der zuständige Arbeitsminister Walter Riester muss endlich seine Blockadehaltung aufgeben und umgehend das Arbeitszeitgesetz den europäischen Vorgaben angleichen", forderte Montgomery, der die Mehrkosten aus dem Urteil auf rund zwei Milliarden Mark (1.02 Milliarden Euro) bezifferte.
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