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Arbeitsgericht hebt Kündigung wegen Kinderbett vom Müll auf

AFP VOM 30.7.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 2818 Aufrufe
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Kündigung

Gericht sieht nur geringes Verschulden des Entlassenen

Das Arbeitsgericht Mannheim hat die Kündigung eines Arbeiters aufgehoben, der ein Kinderreisebett vom Müll mitgenommen hatte. Die Entlassung sei unverhältnismäßig und daher unwirksam, urteilte das Gericht am Donnerstag. Das Verschulden des Arbeiters sei gering. (Az: 15 Ca 278/08)

Der Arbeiter ist bei einer Mannheimer Entsorgungsfirma vor allem mit der Entsorgung von Altpapier beschäftigt. In einem Altpapiercontainer, der bereits am Förderband zur Altpapierpresse stand, fand er im Dezember 2008 ein Kinderreisebett. Offen vor den Augen seiner Kollegen nahm er das Bett aus dem Container und lud es in sein Auto. Nach Angaben des Unternehmens war der Mann bereits ein Jahr zuvor wegen des Diebstahls von Toilettenpapier abgemahnt worden. Den neuen Vorfall nahm das Unternehmen zum Anlass der Kündigung.

Das Verhalten sei zwar Diebstahl gewesen, die Entlassung aber dennoch übertrieben, befand das Arbeitsgericht. Das Kinderreisebett sei für den Arbeitgeber vollkommen wertlos gewesen. Hätte der Arbeiter gefragt, hätte er es nach der betrieblichen Praxis des Unternehmens wohl ohnehin bekommen. Bei der Abwägung der Interessen seien auch die achteinhalbjährige Betriebszugehörigkeit sowie die Unterhaltspflicht des Familienvaters gegenüber zwei Kindern und seiner Ehefrau zu berücksichtigen.

In der Vergangenheit wurden immer wieder Arbeitnehmer wegen vermuteter oder tatsächlicher Bagatelldiebstähle entlassen. Leitfall ist das so genannte Bienenstich-Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 1984. Damals hielt das oberste Arbeitsgericht die Kündigung einer Verkäuferin für zulässig, die ein Stück Bienenstich aus der Auslage genommen und unbezahlt gegessen haben soll. Nach der Rechtsprechung des BAG kommt es in solchen Fällen weniger auf den materiellen Schaden an, sondern vor allem darauf, ob das Vertrauensverhältnis so stark belastet wurde, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.

Zwei Tage vor dem Mannheimer Urteil hatte das BAG in Erfurt die Revision der bundesweit als "Emmely" bekanntgewordenen Berliner Kassiererin Barbara E. zugelassen. Die Supermarktkette Kaiser's-Tengelmann hatte sie entlassen, da sie zwei Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro gestohlen haben soll.

30. Juli 2009 - 14.20 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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