Hallo,
kann eine Ausländerin, die in Deutschland mit Heiratsvisum eingereist ist, bereits
arbeiten bevor sie geheiratet hat; sprich erhält sie die Arbeitserlaubnis mit dem Visum oder erst mit der anschliessenden Heirat?
Beste Dank
Arbeitserlaubnis mit Heiratsvisum vor Heirat
23. Februar 2010
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Frage vom 23. Februar 2010 | 11:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 6x hilfreich)
Arbeitserlaubnis mit Heiratsvisum vor Heirat
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#2
Antwort vom 23. Februar 2010 | 14:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 6x hilfreich)
Hallo,
ich Gesetz (§27) steht:
(2) Für die Herstellung und Wahrung einer lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft im Bundesgebiet finden die Absätze 1a und 3, § 9 Abs. 3, § 9c Satz 2, die §§ 28 bis 31 sowie § 51 Abs. 2 entsprechende Anwendung.
Herstellung .. bedeutet das nicht, daß die Arbeitserlaubnis schon vo der Heirat gegeben sein müsste?
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