Arbeitsamt Sperre weil E-Mail nicht erhalten

8. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
SabineNuesgen
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitsamt Sperre weil E-Mail nicht erhalten

Ich habe vom Arbeitsamt einen Vermittlungsvorschlag bekommen, auf den ich mich online bewerben musste. Nun habe ich einen Anhörungsbogen bekommen, weil ich nicht zum Vorstellungsgespräch erschienen bin. Beworben habe ich mich natürlich wie gefordert, rechtzeitig per E-Mail. Im Nachhinein habe ich jedoch erfahren, das ich von der Firma zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, aber die Einladungs-Email nicht erhalten habe. Aus diesem Grunde blieb ich natürlich dem Vorstellungsgespräch fern. Wie beweise ich denn jetzt dem Arbeitsamt, das ich die E-Mail nie bekommen habe? Ist es rechtsmäßig, mir hier eine Sperre zu verhängen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Erstmal ist es ja nur ein Anhörungsbogen. Wurde in der Bewerbung eine Mailadresse genannt, die auch regelmäßig abgerufen wird? Spamordner? Falls es zu einer Sperre kommt, möge die Arbeitsagentur die Einladung im Widerspruchsverfahren vorlegen, damit man die verwendete Mailadresse prüfen kann.

-- Editiert von Retels am 08.02.2017 11:54

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#2
 Von 
SabineNuesgen
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Ist denn eine normale unverschlüsselte E-Mail (nicht epostbrief,e.t.c.) überhaupt in der Laage, rechtliche Konsequenzen wie diese Leistungssperre beim Arbeitsamt auszulösen? Eigentlich gilt ein Schreiben nur als offiziell versendet, wenn es an eine "ladungsfähige Postanschrift" adressiert wurde. Ein E-Mail Postfach ist m.E. keine solche "ladungsfähige Postanschrift" und somit nicht zum rechtssicheren Verkehr geeignet. In meiner Bewerbung wurde neben meiner E-Mailadresse auch meine "ladungsfähige Postanschrift" dem Arbeitgeber genannt. An meine "ladungsfähige Postanschrift" wurde mir nachweislich keine Einladung zu diesem Bewerbungsgespräch verschickt, sondern nur an mein E-Mail Postfach. M.E. hätte mir der Arbeitgeber die Einladung zum Bewerbungsgespräch auch postalisch zustellen müssen, um mich überhaupt in diese rechtliche Situation zu bringen.

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Für den AG besteht keine Pflicht einen Brief zu schicken. Es hätte auch ausgereicht, die Einladung per Telefon mitzuteilen. Die Arbeitsagentur muss nachweisen, dass man eine Einladung erhalten und pflichtwidrig dieser nicht nachgekommen ist. Daher vorlegen lassen, um dies zu prüfen.

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#4
 Von 
SabineNuesgen
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Für den AG besteht keine Pflicht einen Brief zu schicken. Es hätte auch ausgereicht, die Einladung per Telefon mitzuteilen. Die Arbeitsagentur muss nachweisen, dass man eine Einladung erhalten und pflichtwidrig dieser nicht nachgekommen ist. Daher vorlegen lassen, um dies zu prüfen.


Was gibt es denn da zu prüfen? Ich habe diese Einladung nicht bekommen. Wie soll die Arbeitsagentur mir die Einladung vorlegen? Die Einladung ging mit Sicherheit nicht als cc Kopie an meinen Sachbearbeiter. Diese Einladung existiert nicht. Weder in meinem E-Mail - Postfach noch irgendwo anders. Es gibt nur die Aussage des Arbeitgebers, das er die Einladung an meine E-Mailadresse verschickt hat. Warum diese Mail bei mir nicht angekommen ist, keine Ahnung. Im spam Ordner habe ich geguckt, da ist auch nix.

Eigentlich müsste doch als Nachweis ein Ausdruck meines Posteingangs über den fraglichen Zeitraum genügen. Da kann man ganz genau erkennen ,das diese E-Mail bei mir zum fraglichem Zeitpunkt NICHT angekommen ist.

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#5
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Zitat:
Eigentlich müsste doch als Nachweis ein Ausdruck meines Posteingangs über den fraglichen Zeitraum genügen. Da kann man ganz genau erkennen ,das diese E-Mail bei mir zum fraglichem Zeitpunkt NICHT angekommen ist.


Das ist doch überhaupt nicht nötig.
Wie bereits geschrieben wurde, müssen Sie gar nichts beweisen, sondern das "Arbeitsamt".
Wenn es keine Einladung gab, kann das "Arbeitsamt" logischerweise auch nichts vorlegen und die Sache ist gegessen.

Mal weitergesponnen: Selbst wenn "Arbeitsamt/Arbeitsagentur/Jobcenter" einen diesbezüglichen Computerausdruck vorlegen könnte, wäre damit immer noch nicht bewiesen, dass dieser Sie auch erreicht hat.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Nun ja, es gibt ja auch die Möglichkeit, dass man bei der Online-Bewerbung eine falsche Email-Adresse angegeben hat (Tippfehler - oder absichtlich) , so dass die Einladung ins Leere laufen musste und gar nicht beim Bewerber ankommen konnte.

Zitat:
Was gibt es denn da zu prüfen? Ich habe diese Einladung nicht bekommen. Wie soll die Arbeitsagentur mir die Einladung vorlegen? Die Einladung ging mit Sicherheit nicht als cc Kopie an meinen Sachbearbeiter. Diese Einladung existiert nicht. Weder in meinem E-Mail - Postfach noch irgendwo anders. Es gibt nur die Aussage des Arbeitgebers, das er die Einladung an meine E-Mailadresse verschickt hat. Warum diese Mail bei mir nicht angekommen ist, keine Ahnung. Im spam Ordner habe ich geguckt, da ist auch nix.

Dass die Einladung nicht als Kopie beim Sachbearbeiter des Arbeitsamtes vorliegt - darauf würde ich nicht wetten.
Wie gesagt, es besteht die Option, dass es die Einladung gab, aber nicht an die richtige Adresse geschickt wurde. Und dann müsste man klären, woran das lag (Fehler des potenziellen Arbeitgebers, Fehler des Bewerbers, ...)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)

Es könnte aber auch sein, dass die Mail von Ihrem Mailanbieter automatisch verworfen wurde wegen bestimmter Merkmale.

- Bei Googlemail passiert dies unter anderem wenn im Anhang Javascript-Dateien enthalten sind.
- Bei Kabelmail kommen grundsätzlich (ohne erkennbaren Grund) keine Mails des isländischen Spieleanbieters CCP an.
- Bei Hotmail kommt es auf die Konfiguration des sendenden Mailservers an, ob sie vom Empfängerpostfach akzeptiert wird oder nicht.
(nur drei Beispiele)

Von meinen Vorstellungsgesprächen per Mail kenne ich es auch so, dass dort IMMER um Bestätigung des Termins gebeten wird und wenn diese ausbleibt wird versucht anderweitig nachzufragen.

-- Editiert von Kalanndok am 08.02.2017 20:43

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