Hallo,
ich habe im Rahmen einer Anstellung eine dienstliche Erfindung gemacht. Diese wurde auch als Patent (EP) angemeldet mit meinem Namen in der Erfindernennung.
Nun bin ich aus dem Unternehmen ausgeschieden. Daraufhin erhielt ich ein Schreiben in dem man mir durch eine Einmalzahlung nach ArbEG die Schutzrechte abtreten will.
Ich habe jedoch kein Interesse daran meine Schutzrechte für eine einmalige Zahlung abzutreten und möchte diese weiterhin innehalten.
Meine Frage: Kann ich dazu gezwungen werden bzw. bin ich verpflichtet meine Schutzrechte abzutreten?
Die Firma macht Druck indem die Fristen kurzfristig angesetzt werden und immer wieder Auszahlungsbeträge festgesetzt werden mit denen die "Sache für Sie " erledigt wäre.
Ich erhebe jedesmal, schriftlich per Einschreiben, Einspruch gegen diese Zahlungen und Fristen.
Danke schon mal für alle Antworten.
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Arbeitnehmererfindung Schutzrechte
Patent anmelden oder verletzt?
Patent anmelden oder verletzt?
Die Fragestellung ist hinreichend unklar.
quote:
in dem man mir durch eine Einmalzahlung nach ArbEG die Schutzrechte abtreten will.
Ich habe jedoch kein Interesse daran meine Schutzrechte für eine einmalige Zahlung abzutreten
What? Erst sagst du, man will *dir* etwas abtreten und dann, daß *du* nichts abtreten willst? Also wer soll hier nun wem etwas abtreten? Vorher ist die Frage nicht zu beantworten.
quote:
Kann ich dazu gezwungen werden bzw. bin ich verpflichtet meine Schutzrechte abzutreten?
War es denn nun eine freie Erfindung, an der du die Rechte hast, oder nicht?
Wenn ja, dann kann dich niemand zu etwas zwingen.
Wenn nein, schau mal in §12 III, IV ArbEG.
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Also mein Ex AG hat das Patent als Inhaber eingereicht wobei ich als Erfinder genannt werde. Die Schutzrechte sind noch nicht erteilt. Mir wurde bereits eine Zahlung angeboten mit dem zusätzlichen Hinweis das mit dieser Zahlung alle meine Schutzrechte an die Firma abgetreten werden. Und das ist was ich ablehnen möchte da ich die Nennung als Erfinder nicht verlieren möchte. Mir geht es dabei nicht um das Geld aus den Vergütungsansprüchen nach ArbEG, zumal diese ja eh erst nach Erteilung der Schutzrechte zum Tragen kommen würden.
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Wenn es nicht um ArbEG geht, dann geht es doch offenbar um eine freie vertragliche Vereinbarung; warum solltest du der zustimmen müssen?
Auch "jedesmal Einspruch" ist da nicht nötig, da es ein "wer schweigt, stimmt zu" im deutschen Recht - außer in wenigen Sonderfällen - nicht gibt.
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Hast du deine Interessenslage (Dein Markwert) dargelegt? Ein Gespräch hilft oft mehr als etliche Einschreiben. So lange die wirtschaftliche Verwertung des Patentes durch die Firma nicht beeinträchtigt ist, sehe ich keine Handhabe für eine Zwangs-Vereinbarung.
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Hallo,
eine zwangsweise Abtretung von Ansprüchen gibt es nicht.
Ich glaube, dass der Hintergrund dieser Aufforderung oder dieses Angebots ist, dass es für einen ehemaligen Arbeitgeber sehr aufwändig ist, immer wieder wegen der Arbeitnehmererfindervergütung zu kontaktieren und dann insbesondere immer die jeweilige, aktuelle Adresse parat zu haben. Was soll die Firma machen, wenn sie keine Adresse mehr haben?
Das Anliegen der Firma erscheint mir daher auf praktischen Überlegungen zu beruhen, von aktuell angestellten Mitarbeitern hat man halt die Adressen. Allerdings frage ich mich, wie es diese Firma mit Mitarbeitern hält, die aus Altersgründen ausgeschieden sind. Werden die auch abgefunden?
Im Übrigen kann man seiner Rechte an einem Patent abtreten, jedoch bleibt man immer Erfinder. Das Erfinderrecht kann logischerweise nicht übertragen werden, denn es fusst darauf, wer die Erfindung gemacht hat.
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-- Editiert Moderator am 09.02.2015 19:22
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