Arbeitnehmer bringt Arbeitspapiere zu spät + Urlaubsabgeltung - die Folgen?

1. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)
Arbeitnehmer bringt Arbeitspapiere zu spät + Urlaubsabgeltung - die Folgen?

würde gerne mal eure Meinung zu folgendem Fall hören.


Arbeitnehmer arbeitet von Anfang bis Mitte Dezember 2014 an verschiedenen Tagen 4-5 Tage zur Probe in
einem kleinen Betrieb. ( unter 10 Mitarbeiter )
Er soll später einen Mitarbeiter ersetzen der Ende Januar den Betrieb verlässt.
Mitte Dezeber verlässt der Arbeitnehmer, der noch bis Ende Januar arbeiten sollte, nach einem Streit mit dem Chef den Betrieb und kommt nicht wieder.

Der neue Mitarbeiter kommt nun von sich aus jeden Tag und arbeitet teilweise 8-10 Stunden von Mo. - Fr..
Zum Teil auch noch zusätzlich 6-8 Stunden freiwillig am Samstag, wo sonst keiner Arbeitet, da er den Schlüssel vom Chef bekommt. Der neue AN ist der einzige der keinen Chip für die Stundenerfassung erhält.

Bis Mitte Januar ist arbeitsmässig ziemlich viel Streß in dem Betrieb und der neue AN möchte auch niemanden hängen lassen und arbeitet jeden Tag obwohl noch kein Gespräch mit dem Chef stattfand.
AG sagt aber immer dass er den Job sicher hat.
Der neue AN zögert das Gespräch bezüglich Arbeitsvertrag etc. auch ein wenig hinaus, da er eine Lohnpfändung fürchten muß und nicht recht weis wie er es sagen soll.

Mitte Januar 2015 sind sich die beiden einig über Stundenlohn, Urlaub etc.
Der AG fragt den neuen AN nach seinen Arbeitspapieren und erinnert ihn auch noch 2-3 mal daran.
Der AN bringt diese Arbeitspapiere aber erst Mitte/Ende Februar.

Der AN bekommt nun vom Chef einen Arbeitsvertrag ab 1.03.2015 und wird auch zu diesem
Zeitpunkt ordentlich angemeldet und bezahlt. Der neue AN nimmt dies so hin.

Im Arbeitsvertrag sind 176 Stunden angegeben. Ebenso 30 Tage Urlaub bei einer 5 Tage Woche.
Der AN kommt aber leicht auf über 200 Stunden im Monat.
Der neue AN ist nach wie vor der einzige der keinen Chip für die Stundenerfassung hat.
Die Überstunden wurden vom Chef nicht angeordnet sondern praktisch freiwillig geleistet, da sonst die Arbeit
nicht zu schaffen wäre oder der Umsatz zurück gegangen wäre.

Der neue AN wird 6,5 Monate (gesamt 9Monate) später gekündigt und bekommt 15 Tage Urlaub gewährt.
Die Kündigung wurde zwar mit Zeugen übergeben, ist aber nicht Unterschrieben!



Kann der Arbeitnehmer noch Ansprüche für die 2,5 Monate Arbeit ohne Bezahlung geltend machen?

Hat sich der Arbeitgeber Strafbar gemacht? Sozialversicherungbeiträge etc.!?

Wären die Überstunden von den 8,5 Monaten zu Vergüten? ( sind höchstens grob durch Zeugen nachzuweisen )

Wird die Urlaubsabgeltung brutto oder netto ausbezahlt?

Kann man die Kündigung noch anfechten?




vielen Dank für eure Mühen - Gruß charly













-- Editier von charlyt4 am 01.05.2016 10:41

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Die Frage ist, ob AN überhaupt noch Ansprüche aus der Zeit geltend machen kann. Das wäre dann denkbar, wenn der AV keinen Passus zu Ausschlussfristen enthält.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Hallo Blaubär,

vielen Dank für deine Antwort.


Zitat (von blaubär+):
Die Frage ist, ob AN überhaupt noch Ansprüche aus der Zeit geltend machen kann. Das wäre dann denkbar, wenn der AV keinen Passus zu Ausschlussfristen enthält.


Gute Frage - muß ich schnell abklären.



Gruß chraly

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Gruß Charly

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Oh, da habe ich wohl was missverstanden.

Der neue Arbeitnehmer erhielt gar keinen Arbeitsvertrag sondern wurde nur
ab März angemeldet.


Gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

2x Hilfreiche Antwort

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