Arbeitgeber zahlt Lohn auf falsches Konto

22. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb448189-60
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber zahlt Lohn auf falsches Konto

Hallo,

Mein Arbeitgeber hat meinen Lohn auf ein zwar bestehendes aber für mich nicht mehr nutzbares Konto überwiesen. Mitte Juni hab ich meinen arbeitgeber sofort die neue Bankverbindung mitgeteilt. Der Lohn kommt immer zum 10. Des Monats. Im Juli ging der Lohn auf das falsche Konto. Als ich nach fragte und es meinen Arbeitgeber auf fiel überweiste er mir meinen Lohn auf mein neues Konto. Also 2 mal gezahlt. Das gleiche passierte im August nochmal. Das heißt er hat mir 4 Löhne gezahlt. 2 mal auf das falsche Konto und 2 mal auf das richtige.
Nun zum Problem. Das alte Konto ist nicht im plus. Dort besteht noch ein ausgeschöpfter Dispo. Das heißt ich kann von dem Konto nix abheben. Logisch!
Mein Arbeitgeber fordert nun das Geld zurück was ich ja verstehen kann. Aber wie soll ich diese Summe aufbringen wenn das Geld für mich nicht verfügbar ist. Am meisten ärgert mich das ich meiner Pflicht nachgekommen bin und mein Arbeitgeber den Fehler gemacht hat und das auch noch 2 mal.
Ich stecke echt in der Klemme.
Bin über jeden Rat dankbar.

Lg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17357 Beiträge, 6464x hilfreich)

Dass du in einer misslichen Situation steckst durch die Fehlüberweisungen, ist gut zu verstehen. Gleichwohl hast du keine weiteren Ansprüche gegenüber deinem Arbeitgeber, weil es hier einerseits nur darum geht, dass der Arbeitgeber seinen Lohn auf ein Konto von dir überwiesen hat, und der Arbeitgeber andererseits nicht verantwortlich ist für dieses schwarze <Loch, das deinen Lohn quasi schluckt.

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#2
 Von 
fb448189-60
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist richtig. Nur bin ich auch nicht daran schuld das dies passiert ist weil ich habe meine neue Bankverbindung mehr als rechtzeitig mitgeteilt.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17357 Beiträge, 6464x hilfreich)

Schuldfragen interessieren im Arbeitsrecht eher nicht - es geht um Ansprüche und deren Berechtigung

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Und ein Fall von "Entreicherung" dürfte hier auch nicht vorliegen.



Man sollte mit dem Arbetigeber eine entsprechend Vereinbarung über Ratenzahlungen treffen.





-- Editiert von Harry van Sell am 22.08.2016 15:47

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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