Arbeitgeber zahlt Löhne nicht - keine Insolvenzanmeldung

19. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb463321-91
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)
Arbeitgeber zahlt Löhne nicht - keine Insolvenzanmeldung

Hallo liebe Mitglieder,
folgender Sachverhalt.
Arbeitgeber hat den Lohn für April nicht bezahlt, komplette Firma.
Er sagte er würde Insolvenz anmelden. Hat dies wohl auch formlos getan,aber die notwendigen Papiere
in der vorgeschriebenen Frist nicht beim Amtsgericht abgegeben.
Weil er angeblich einen Investor hat, der eventuell in die Firma einsteigen bzw. die Firma erwerben will.
Seit 1.Mai wird die Belegschaft nun vertröstet, immer wieder aufs neue.
Chef erscheint nicht persönlich - sondern gibt nur ab und an telefonisch Auskunft,nach mehrmaligen nachfragen bzw. nach telefonieren.
Geld wurde noch keines ausbezahlt, Arbeit gibt es auch keine mehr. Die Belegschaft sitzt quasi beschäftigungslos
die Zeit in der Firma ab.
Leider hat keiner in der Belegschaft Arbeitsrechtschutz, Betriebsrat auch nicht vorhanden.
Was sollte man als Angestellter dieser Firma nun am besten tun ?
Zum Arbeitsgericht gehen ? Oder kann einem das Arbeitsamt weiter helfen ?
Sollte man dem Chef ein Schreiben zukommen lassen, in dem man sein Gehalt einfordert ?

Wie lange muss man sowas "dulden" ohne Bezahlung ?

Für ein paar hilfreiche Tipps und Antworten, wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Da der AG offiziell nicht insolvent ist, ist das Arbeitsgericht für eine Lohnklage zuständig. Wenn er tatsächlich nicht zahlen kann, wird das freilich wenig helfen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cassia
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Es empfiehlt sich eine Lohnklage vor dem Arbeitsgericht, da man dann zumindest einen vollstreckbaren Titel in der Hand hat. Die kann auch ohne Anwalt erhoben werden. Gerichtskosten müsste am Ende, sofern die Klage Erfolg hat, die Gegenseite zahlen. Ansonsten käme unter Umständen Prozesskostenhilfe in Betracht, von der auch ein Anwalt finanziert werden könnte.

Zu beachten ist auch, dass es in Arbeitsverträgen häufig Ausschlussfristen gibt, innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen (meist 3 Monate), da sie sonst verfallen.

Hinsichtlich der Insolvenz sollte regelmäßig nachgeschaut werden, ob nicht doch das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, da dann Insolvenzgeld (bei der Agentur für Arbeit) beantragt werden kann. Der Antrag muss aber bis spätestens 2 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von fb463321-91):
Oder kann einem das Arbeitsamt weiter helfen ?

Sicherlich sollte man da mal vorstellig werden und sich arbeitssuchend melden.
Je nachdem wie es sich da entwickelt hat man dann einen Vorsprung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Ansonsten käme unter Umständen Prozesskostenhilfe in Betracht, von der auch ein Anwalt finanziert werden könnte. Die man dann später zurückzahlen müßte (ich unterstelle mal, daß der TE auch künftig nicht als Langzeitarbeitsloser durchs Leben gehen wird...).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb463321-91
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Wollte nur kurz berichten.
Der nicht zahlende Chef, hat letztendlich die Firma verkauft,komplett.
Die neuen Besitzer tauchten kurz auf, bezahlten einen Lohn,räumten das Lager leer. Und waren dann verschwunden.
Alle wurden fristgerecht gekündigt - mit Freistellung zum gerechten Termin.
Nur waren wie gesagt die Käufer dann verschwunden.
Keiner bekam mehr Lohn , beim Arbeitsgericht erschien keiner der Geschäftsführer. Mittlerweile gibt es wieder einen neuen Geschäftsführer, der auch nicht vor Gericht erscheint.
Ein Gläubiger hat jetzt Insolvenz beantragt - die aber wahrscheinlich mangels Masse eingestellt wird. Der neue Geschäftsführer,
bleibt weiterhin verschwunden - und erscheint zu keinem Gerichtstermin.Selbst der Insolvenz Anwalt hat die Leute noch nie gesehen.
Und bei sowas steht man in Deutschland einfach alleine da.. es kann einem keiner helfen.
Es ist unglaublich. Es scheint sich hier wohl um Unternehmens Bestatter zu handeln oder ähnliches.
Es gab verschieden Briefkästen - aber nie eine wirkliche Firmenadresse.
Krankenkasse usw. warten noch auf ihr Geld.
Der ehemalige Besitzer ist fein raus, da er alles verkauft hat.
Hab sowas noch nie gehört - und dachte es ist vielleicht für interessierte hier, interessant.



0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Tut mir leid für Dich, kenne so was aus meinem Kundenkreis, da wurde eine wohl auch insolvente Firma an einen Osteuropäer verkauft und die Lieferantn hingehalten "Der muss die Bücher prüfen, blablabla....." und dann waren alle verschwunden.

Scheint eine Masche zu sein, da bekommt ein kleines Licht ein paar EUR, dafür übernimmt er die Firma mitsamt Haftung (meist aus Polen/Rumänien jemand) und ist dann nicht mehr gesehen. Macht dann auch keinen Sinn, das ganze weiter zu verfolgen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von fb463321-91):
Ein Gläubiger hat jetzt Insolvenz beantragt - die aber wahrscheinlich mangels Masse eingestellt wird.


Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist der Weg zur Arbeitsagentur samt Antrag auf Insolvenzgeld angesagt.

Wenn man Mitte des Jahres keine Lohnklage angestrengt hat, hat man wohl auch gegen den alten Geschäftsführer kaum was in der Hand.

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