Arbeitgeber will Schreiben vom Jugendamt

24. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Iceangel2424
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber will Schreiben vom Jugendamt

Hallo.
Mein Mann ist unterhaltspflichtig für 2 Kinder aus vorheriger Beziehung. Um den Unterhaltsrückstand auszugleichen habe ich bei meinem Arbeitgeber ein Darlehen aufgenommen. Nun möchte mein Arbeitgeber angeblich für die Unterlagen eine Kopie des Schreibens des Jugendamts wegen des Rückstands haben. Muss ich ihm das überhaupt geben bzw. darf ich das überhaupt wegen Datenschutz? Weil das Schreiben läuft ja auf meinen Mann. Dürfte mein Arbeitgeber beim Jugendamt Erkundigungen einholen auch wenn das Darlehen auf mich läuft und mein Mann der Unterhaltspflichtige ist? Für eine schnelle Rückantwort wäre ich dankbar.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Bedingungen des Darlehens bestimmt der Darlehensgeber. Mit Datenschutz hat das gar nichts zu tun, denn der Mann ist ja wohl mit der Regulierung seiner Schulden auf dem Weg einverstanden?

wirdwerden

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#2
 Von 
Iceangel2424
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Darlehensvertrag wurde bereits vor 2 Wochen unterschrieben und ausbezahlt. Im Vertrag steht hiervon auch nichts. Jetzt im Nachhinein möchte der Arbeitgeber das haben

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Der Arbeitgeber hat m.E. keinen Anspruch auf Vorlage dieses Papiers, das geht den wirklich nichts an.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Normalerweise gibt es bei Betriebsdarlehen auch noch eine Betriebsvereinbarung. Die müsste man anschauen. Aber, warum hier den Aufstand proben?

wirdwerden

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#5
 Von 
Iceangel2424
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich probe keinen Aufstand sondern habe 2 ganz normale Fragen gestellt. Ob ich das Schreiben dem Arbeitgeber geben muss obwohl nichts hierüber vereinbart wurde und ob mein Arbeitgeber in irgendeiner Form beim Jugendamt Auskunft verlangen kann. Wir haben weder Betriebsrat noch irgendwelche Betriebsvereinbarungen. Sind ein sehr kleiner Betrieb. Deshalb macht es mich ja stutzig warum er jetzt das Schreiben möchte obwohl die ganze Sache schon über die Bühne gegangen ist

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#6
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Zitat (von Iceangel2424):
Sind ein sehr kleiner Betrieb.

und damit hast du (vermutlich) keinen Kündigungsschutz.

Frag doch deinen AG wozu er das benötigt. Vielleicht will er ja auch nur sicher gehen, dass deine Geschichte mit dem Unterhaltsrückstandes deines Mannes auch stimmt und du nicht mit dem Darlehen zur nächsten Spielbank gegangen bist.

Das Jugendamt darf ihm selbstverständlich keine Auskunft geben.

Kleine Hexe

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#7
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Ich könnte mir vorstellen, dass der AG das Schreiben evtl. für den Wirtschaftsprüfer benötigt.

Da steht vielleicht die Frage im Raum, wo der AG den Betrag xy gelassen hat. Wenn der Betrag xy dann für das Darlehen verwendet wurde, möchte der Wirtschaftsprüfer vielleicht den angegebenen Grund prüfen...

LG nero

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn der AG einem AN ein Privatdarlehen gewährt, dann geht das einen Wirtschaftsprüfer gar nichts an, ob der angegebene Grund zutrifft oder nicht.

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

fünf-

-- Editiert von altona01 am 25.10.2016 00:00

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

mal

-- Editiert von altona01 am 25.10.2016 00:01

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#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

dasselbe

-- Editiert von altona01 am 25.10.2016 00:03

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#12
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

s.o.

-- Editiert von altona01 am 25.10.2016 00:03

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#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

s.o.

-- Editiert von altona01 am 25.10.2016 00:05

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#14
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

s.o.

-- Editiert von altona01 am 25.10.2016 00:06

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#15
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

s.o.

-- Editiert von altona01 am 25.10.2016 00:04

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

s.o.

-- Editiert von altona01 am 25.10.2016 00:02

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ist ne Frage, wie sowas verbucht wird. Und was die Hausbank gegebenenfalls dazu sagt und das Finanzamt. Und das Jugendamt kann dem Unterhaltsschuldner natürlich bestätigen, dass er dort seit dem .....schuldenfrei ist. Diese Bescheinigung kann der Schuldner auch weitergeben.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 25.10.2016 08:08

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#18
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

"verbucht" wird das ganze als langfristige Forderung ggü. AN in Form eines Darlehens. Das wirkt sich nicht auf den Gewinn des Unternehmens aus, noch ist es eine Art Gehalt, weshalb das Finanzamt mit dieser Art der Erfassung kein Probem haben dürfte. Auch ein Nachweis, wofür dieses AN-Darlehen verwendet wird, braucht nicht geliefert werden, sofern es nicht per Vertrag geregelt ist.

Ally

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