Arbeitgeber sagte Arbeitsvertrag mündlich und schriftlich zu

1. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Rheingau
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber sagte Arbeitsvertrag mündlich und schriftlich zu

Ein gutes neues Jahr 2008.

Hallo liebes Forum,

stellen Sie sich vor, Sie sind Mitte 40 und stehen mit beiden Füßen im Leben.
Auf Empfehlung eines Freundes erhalten Sie ein neues lukratives Angebot als Kaufmännischer Leiter in einem Mittelsatndsunternhemen mit 100 Mitarbeitern. Sie denken über die Möglichkeit nach eventuell mal etwas neues zu versuchen. Voller Motivation gehen Sie dann zu zwei Vorstellungsgesprächen und bekommen schon nach der Prüfung aller Bewerbungsunterlagen eine mündliche Zusage von der Geschäftsleitung und dem Personalchef. Nach dem zweiten persönlichem Gespräch erhalten Sie eine Zusage mit den Worten: Wir senden Ihnen dann, den wie heute besprochenen Arbeitsvertrag zu. Gleichzeitig schreibt Ihnen der Geschäftsführer ein email zu Ihren Händen indem er zusagt, das der Personlachef den Vertag zusendet wie besprochen und er sich über die Zusammenarbeit ab 1.3.2008 freut.
Man hört 8 Tage nichts mehr vom Unternehmen. Kurz vor Weihnachten kommt aus dem Geschäftsleitungsbüro eine kurze Mail:
Sgh, wir danken Ihnen für die freundliche Bewerbung müssen Ihnen aber mitteilen, dass wir uns für einen Mitbewerber entschieden haben. Mfg Assistentin der GL

Großes Erstaunen ??
Wie soll man sich bei so einem Verhalten seitens des Unternehmens verhalten?
Schadenersatz wegen Nichterfüllung ?
Sind eigentlich mündlich zugesagte und via mail zugesagte Arbeitsverträge rechtsverbindlich ?
Ich freue mich über viele positive Hilfe aus dem Leserforum.
DANKE !

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, welcher bezifferbare Schaden ist entstanden?
Der Beschreibung nach, klingt das schon, wie ein vereinbarter Arbeitsvertrag**, dessen Form nicht vorgeschrieben ist (im Gegensatz zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses). Nur ist die Frage, welches Ziel der Bewerber hat.

Insofern nicht zufällig eine wesentlich längere als die sonst üblche Anfangskündigungsfrist in der Probezeit vereinbart ist, fragt sich, ob der Aufwand sich lohnt den AG 'in die Pflicht zu nehmen'.

MfG

** = reine Vermutung eines Rechtslaien (verbindliche Auskunft erteilt ein Rechtsanwalt)
AG = Arbeitgeber

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Ich würde erst einmal anrufen und fragen, was da los ist, schließlich kann es sich auch um ein Versehen handeln. Schadenersatz müsste zumindest der Höhe nach möglich sein, wie wenn das Beschäftigungsverhältnis am ersten Tage der Beschäftigung unter Einhaltung der vereinbarten bzw. tariflichen bzw. gesetzlichen Fristen gekündigt worden wäre.

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