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Arbeitgeber muss Beschäftigte über Unfallversicherung informieren - 1/1
AFP vom 26.07.2007   |   3045 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Arbeitgeber muss Beschäftigte über Unfallversicherung informieren

Entgehen einem Arbeitnehmer Leistungen aus einer Unfallversicherung, weil sein Arbeitgeber diese ohne sein Wissen für ihn abgeschlossen hat, muss der Arbeitgeber selbst für diese Leistungen aufkommen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Donnerstag entschieden. Es gab damit der Klage einer Frau statt, die seit einem Verkehrsunfall im Januar 2001 pflegebedürftig ist. Die zu ihren Betreuern bestellten Eltern hatten erst von der für ihre Tochter abgeschlossenen Versicherung erfahren, als die Frist zum Beantragen einer Entschädigung schon abgelaufen war. (Az. 8 AZR 707/06)

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Die Klägerin war bei einem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beschäftigt, der für sie und ihre Kollegen eine Gruppen-Unfallversicherung abgeschlossen hatte. Mit dem Versicherungsunternehmen hatte er vereinbart, dass seinen Beschäftigten ein Direktanspruch auf Versicherungsleistungen zustehen sollte. Allerdings erfuhren die Eltern der Klägerin erst im März 2003 von der Unfallversicherung. Die Zahlung der Invaliditätsentschädigung in Höhe von fast 150.000 Euro lehnte diese mit Verweis auf die abgelaufene Antragsfrist ab.

Da das Versicherungsunternehmen sich nach einer Klage des Unfallopfers bereits zur Zahlung von 80.000 Euro verpflichtete, muss der Arbeitgeber der Frau nun die verbleibenden knapp 70.000 Euro als Schadenersatz zahlen. Indem er seine Mitarbeiterin nicht über die Versicherung unterrichtete, habe er seine "arbeitsvertragliche Aufklärungspflicht" verletzt, urteilten die Richter.

26. Juli 2007 - 17.16 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007



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