Guten Tag ich habe einen etwas komplizierteren Fall zu dem ich gerne eine Einschätzung Bzw Meinung hätte. Ich leide seit mehreren Monaten an den Nachwirkungen eines eingewachsenen Zehennagels. Es wurde soweit behandelt aber heilt leider nur langsam ab. Arbeitstechnisch bin ich je nach Auftrag dazu verpflichtet im Zuge der UVV Sicherheitsschuhe zu tragen. Ich hatte 3 Wochen Urlaub und hatte am 1. Tag nach meinem Urlaub ein Fehlzeitengespräch aufgrund meiner Krankheit. In diesem Protokoll wurde schriftlich festgehalten das ich aufgrund der langsamen Genesung keine Sicherheitsschuhe tragen kann, da diese zu großen Druck ausüben. Nach diesem Gespräch wurde ich von meinem Vorgesetzten zum Arzt geschickt mit der Begründung das ich arbeitsunfähig bin. Der Arzt bestätigte dies und durfte mir kein Attest ausstellen das ich nur keine Arbeitsschuhe zur Zeit tragen kann. Da das natürlich einen sehr schlechten Eindruck hinterlässt wenn man direkt nach dem Urlaub eine AU vorlegt habe ich mit meinem Montageleiter unterhalten und folgende Vereinbarung getroffen. Ich habe mir Arbeitsschuhe besorgt die 2 Nummern größer sind um genügend Platz zu garantieren um diese ggf dann bei Bedarf zu tragen und komme dafür vor Ablauf der AU wieder weil ich nur diese leichte Einschränkung habe da die Genesung sehr langwierig ist und wurde für die folgenden Wochen für Wartungsarbeiten eingeplant die keine Sicherheitsschuhe als Vorraussetzung haben. Mein Chef der mich auf dem Kiecker hat hat diese Planung verworfen und mich für 1,5 Wochen für eine Grossbausstelle zitiert auf der volle PSA Pflicht besteht ( Helm, Schuhe, Weste). Das Dauerhafte Tragen der zu Größenordnung schuhe fphrt zu hässlichen Blasen und schmerzt allgemein an den Füssen. Meine Frage an dieser Stelle, zählt dies als Verletzung der Fürsorgepflicht da die Einschränkung schriftlich festgehalten wurde und ich weiß das dies reine Willkür meines Chefs ist.
Viele Dank für mögliche Antworten
-- Editier von fb474698-10 am 15.09.2017 21:58
Arbeitgeber behindert aktiv die Genesung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hamm, Grauzone, finde ich. Aber wenn Sie damit nicht arbeiten können und keine Sicherheitsschuhe tragen können, dann lassen Sie sich eben krankschreiben, bis die Sache abgeheilt ist. Der Chef steht offensichtlich nun mal mehr als der Montageleiter, daher bleibt wohl nur diese Möglichkeit.
Nicht passende Sicherheitsschuhe zu tragen, ist die schlechteste aller möglichen Varianten, denn dieses ruft möglicherweise wieder andere Unfallrisiken auf.
Die mangelnde Fürsorgepflicht können Sie allein sich selber vorwerfen.
Nur um "keinen schlechten Eindruck" zu machen wollen Sie keine AU vorlegen. Zu große Sicherheitsschuhe zu tragen ist natürlich wenig zielführend, da hier die Sicherheit eher gefährdet wird.
-- Editiert von altona01 am 16.09.2017 03:32
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'Kompliziert' ist an dem Fall nix, außer dass du ihn unnütz verkomplizierst.
Es gibt nun Mal gesundheitliche Störungen, die ihre Zeit brauchen. Arbeitsunfähig besagt eben dies: nicht in der Lage, die Arbeit auszuüben.
ZitatArbeitgeber behindert aktiv die Genesung :
Eigentlich müsste die Überschrift lauten "Arbeitnehmer behindert (aktiv) die Genesung"
Wenn der Chef sich nicht an sie Absprachen halten will, dann schickt man ihm in solchen Fällen halt die AU.
Korrekt, das ist ein klassischer Fall einer Arbeitsunfähigkeit.
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