Arbeitgeber Insolvenz - Weitergabe an anderen Arbeitgeber - DRINGENDE ENTSCHEIDUNG
Hallöchen!
Wir haben hier ein Problem wo niemand mehr richtig durchsteigt.
Mein Mann arbeitet seit fast 10 Jahren bei seinem Arbeitgeber. Dieser hat ihm vor 14 Tagen mitgeteilt, dass er Insolvenz angemeldet hat, und ihm sein Lohn für Juni 2005 nicht mehr zahlen kann. Dafür soll er auf das AA gehen und dieses beantragen.
Dieser Arbeitgeber hat meinen Mann an einen anderen Arbeitgeber abgegeben, damit er nicht arbeitslos ist.
Nun soll er seinem alten Chef eine Kündigung schreiben, damit er den neuen Arbeitsvertrag unterschreiben kann. Hat er denn Anspruch auf Abfindung, und wenn ja, würde diese dann nicht mit der Kündigung verfallen ???
Außerdem steht noch der volle Urlaub offen, da wir dieses Jahr noch keinen in Anspruch genommen haben.
Wir haben Angst davor, dass das alles nur gerede ist. Mein Mann unterschreibt nun den neuen Vertrag, und hat damit wieder eine Probezeit von 6 Monaten. Und wenn dem neuen Chef irgendwas nicht paßt, ist mein Mann arbeitslos. Wir vermuten, da der neue Chef ein Freund vom alten Chef ist, tut dieser das nur aus Freundschaft und übernimmt drei dieser Mitarbeiter. Wir glauben, dass der neue Chef schon längst andere Arbeiter für diese Stellen hat.
Da mein Mann nicht aus diesem Lande kommt, kennt er sich auch nicht mit diesem Recht hier aus. Ich genauso wenig.
Sollen wir zu einem Anwalt gehen und Abfindung einklagen, oder sollen wir den alten Vertrag wirklich kündigen?
Sein alter Chef sagte, er müßte das tun, da er nicht zwei Arbeitsverträge auf einmal haben kann.
Schlägt dieser alte Chef ihm nur solche Sachen vor, weil er Ausländer ist und keine Ahnung hat und dies nun ausnutzen tut?
Wir wissen nicht weiter. Was sollen wir nur machen ?
Wir würden uns riesig über einen Rat freuen! Sind dankbar über alle Antworten!
von maja78 am 05.07.2005 14:20
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>Arbeitgeber Insolvenz - Weitergabe an anderen Arbeitgeber - DRINGENDE ENTSCHEIDUNG
Hallo maja,
grundsätzlich finde ich es erst einmal gut, dass sich der alte AG deines Mannes bemüht, für seine Beschäftigeten einen neuen Job zu finden. Wenn es sich dabei um einen Freund des alten AG handelt, spricht da doch auch nichts gegen, da der alte Chef sicher keine "schlechten" AN an einen Freund weiter vermitteln würde und es somit positiv für deinen Mann ist.
Wie Mampfred schon gesagt hat, ist mit einer Abfindung im Insolvenzfall nicht zu rechnen, es sei denn, es ist genügend Masse vorhanden, was ich aber bezweifeln würde.
Wenn deinem Mann übergangslos ein neuer Job angeboten wird, dann kann er doch auch den neuen Arbeitvertrag unterschreiben und den alten damit kündigen. Was hat er denn zu verlieren, ausser die Aussicht auf Arbeitslosigkeit? Eine Probezeit wird er, wenn er denn überhaupt einen Job wiederfinden sollte, in jedem Fall haben.
Also nochmals, ich finde das Verhalten des alten Chefs vorbildlich, in dem er versucht, seinen AN eine neue berufliche Zukunft zu geben und sie nicht einfach "im Regen" stehen läßt.
Gruß
Jörg
von 1soul am 05.07.2005 15:32
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>Arbeitgeber Insolvenz - Weitergabe an anderen Arbeitgeber - DRINGENDE ENTSCHEIDUNG
1000 Dank schonmal für die schnellen Antworten.
Ja, es ist ein feiner Zug von seinem alten AG. Das ist uns klar.
Aber wir verstehen immernoch nicht, weshalb wir den Vertrag kündigen müssen, und nicht sein alter AG.
Wenn wir den Vertrag kündigen müssen, sollen wir das erst machen, wenn wir den neuen Arbeitsvertrag in den Händen halten oder vorher schon ?
Das AA möchte in dem Antrag auf Insolvenzgeld nämlich wissen, wer wie gekündigt hat. Und die Fragen auch, ob man das ausstehende Geld schon eingeklagt hat.
Müssen wir das denn einklagen ? Ist das die Voraussetzung um überhaupt Insolvenzgeld zu bekommen?
Liebe Grüße
Maja
von maja78 am 05.07.2005 15:52
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>Arbeitgeber Insolvenz - Weitergabe an anderen Arbeitgeber - DRINGENDE ENTSCHEIDUNG
Echt komisch die ganze Sache.
Eben haben wir erfahren, dass ein Mitarbeiter der den gleichen Weg wie mein Mann durchmacht, andere Erfahrungen mit dem alten AG gemacht hat.
Er wurde auch an einen neuen Chef übergeben. Nur dieser Mitarbeiter sollte sich seine ordentliche Kündigung beim alten AG abholen und danach den neuen Arbeitsvertrag beim neuen AG unterschreiben.
Wir sollen aber hergehen und selbst kündigen. Der alte AG hat ihm heute nen ausgedruckten Zellel in die HAnd gedrückt:" Da Ihre Firma heute Insolvenz angemeldet hat, kündige ich fristlos zum 01.07.05." Und den sollte er auf der Stelle unterschreiben. Ist das nicht merkwürdig komisch ???
Also ich bin nun der Meinung, wir unterschreiben garnichts, und gehen auf das Arbeitsamt.
Dank den Antworten von Euch ist uns nämlich auch ein Licht aufgegangen, dass wir im Fall des Falles kein Arbeitslosengeld bekommen könnten.
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe...
von maja78 am 05.07.2005 20:32
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