Arbeitet Anwalt mit Standardschriftsatz?

29. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
mansardenbewohner
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 41x hilfreich)
Arbeitet Anwalt mit Standardschriftsatz?

Ein unseriöser Downloadservice behauptet, ich habe mich angemeldet und fordert nun die Gebühren. Nachdem ich zunächst selbst versucht hatte, die Forderung zurückzuweisen und auch Beweise angegeben habe, warum ich mich gar nicht angemeldet haben kann (die angegebene IP-Nummer ist eine deutsche und ich war beweisbar und zweifelsfrei zur angegebenen Zeit im Ausland), dies jedoch nur zu immer neuen Mahnbriefen etc. führte, habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der auf seiner Internetseite mit entsprechender Erfahrung wirbt.

Ich habe ihm den Sachverhalt geschildert und die Beweismittel zur Verfügung gestellt. Außerdem habe ich ihn darauf aufmerksam gemacht, dass ich aus bestimmten Gründen jetzt gleich oder später eine negative Feststellungsklage anstrengen und gewinnen möchte (angesichts der Beweislage imho mit guten Chancen).

Nachdem ich ihn beauftragt habe, hat er mir die Kopie seines Schreibens an die gegnerische Seite zugeschickt. In diesem Schreiben ist jedoch überhaupt nicht die Rede davon, dass ich die Anmeldung nicht getätigt haben kann. Stattdessen heißt es lediglich, dass ich mich an eine Anmeldung nicht erinnern könne.

Ich vermute, dass hier ein Standardschriftsatz zum Einsatz gekommen ist und befürchte, dass diese falsche Darstellung meine rechtliche Position in einem evtl. späteren Prozess schwächen könnte.

Letzteres habe ich dem Anwalt per E-Mail mitgeteilt, aber bisher noch keine Antwort erhalten.

Teilt ihr meine Befürchtung? Was würdet ihr unternehmen? (Es geht mir übrigens nicht um das vereinbarte Honorar, das ich ihm bereits überwiesen habe.)


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43 Antworten
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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
dass diese falsche Darstellung meine rechtliche Position in einem evtl. späteren Prozess schwächen könnte.


Nein, das spielt überhaupt keine Rolle. Wenn es sich um einen wirklich unseriösen Downloadservice handelt, dann wird alleine die Tatsache, dass überhaupt ein Anwalt geschrieben hat, die Firma davon abhalten, weitere Forderungen durchzusetzen, weil die eben grade keinen prozess riskieren wollen und nur von den Leuten leben, die einfach zahlen, ohne sich zu wehren. vermutlich werden die jetzt bereits nichts mehr von sich hören lassen.

Wieso du eine neg. Feststellungsklage eingehen willst, erschließt sich mir nicht. Dazu müsste der Gegner erstmal in Deutschland greifbar und außerdem solvent sein. Eine neg. Feststellungsklage gegen eine Briefkastenfirma ist nicht zu gewinnen und daher Geldverschwendung.

Die Ratschläge meines Vorredners würde ich als Mumpitz bezeichnen. Ich erspare es mir, jeden einzelnen Satz zu kommentieren.



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"justice"

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#6
 Von 
mansardenbewohner
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 41x hilfreich)

Danke erstmal für eure Tipps!

Ich bin aus beruflichen Gründen häufiger längere Zeit im Ausland. Meistens - aber leider nicht immer - kann ich sicherstellen, dass jemand sich zeitnah um meine Post kümmert. Ich befürchte, dass ich durch einen Mahnbescheid evtl. mal auf dem falschen Fuß erwischt werden könnte: daher die Idee mit der neg. Feststellungsklage.

Die Downloadfirma (GmbH) ist in Deutschland ansässig.

Es kann gut sein, dass ich nach dem Brief des RA nie wieder etwas von denen höre. Trotzdem interessiert mich, ob ihr justice' Meinung teilt, dass durch die falsche Darstellung in dem Schreiben des RA meine rechtliche Position in einem eventuellen späteren Verfahren nicht geschwächt wird (es heißt im Schreiben u.a. auch "Ob es überhaupt eine Anmeldung gab oder ob der unzureichende Preishinweis überlesen wurde, ist dabei ebenso unklar wie irrelevant. Vorsorglich erkläre ich hiermit den Widerruf und die Anfechtung jeder evtl. abgegebenen Willenserklärung wegen Irrtums").

Mein RA äußert sich dazu leider nicht.

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-- Editiert am 30.07.2011 12:23

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120366 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Stattdessen heißt es lediglich, dass ich mich an eine Anmeldung nicht erinnern könne.

Wie war der Wortlaut den genau?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#11
 Von 
mansardenbewohner
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 41x hilfreich)

@Harry van Sell:

Der Wortlaut im Schreiben meines RA war:

"An eine Anmeldung zu kostenpflichtigen Konditionen kann sich mein Mandant nicht erinnern."

Um es nochmals klarzustellen: ich habe dem RA vor der Beauftragung klar und zweifelsfrei mitgeteilt, dass ich die behauptete Anmeldung unter der deutschen IP-Nummer nicht vorgenommen haben kann, da ich zum fraglichen Zeitpunkt im Ausland war. Die Beweise dafür, die ich ihm bei dieser Gelegenheit als *.pdf zur Verfügung gestellt habe, halte ich für wasserdicht (Flugticket, Bordkarten, Hotelrechnung).

@Nick_19: Ich habe das Thema ausführlich gegugelt. Die Firma hat einen sehr schlechten Ruf. Das beruhigt mich aber nur zum Teil. Übrigens sind auf der Webseite meines RA auch etliche Hinweise auf genau diese Firma - deshalb war ich davon ausgegangen, dass es schlau sein könnte, ihn zu beauftragen.

@liketcj@web.de:

Ich habe ihm die besonderen Umstände geschildert; sie sind ihm bekannt.

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-- Editiert am 30.07.2011 22:52

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120366 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ich hätte es etwas anders formuliert.


Das taktische Vorgehen des Anwaltes stößt nicht immer auf das uneingeschränkte Verständnis des Mandanten.

Man verschiest in der Regel nicht sofort sein ganzes Pulver, sondern drückt sich so vage wie möglich aus.



quote:
die angegebene IP-Nummer ist eine deutsche und ich war beweisbar und zweifelsfrei zur angegebenen Zeit im Ausland

Das ist unerheblich, da man sich problemlos aus dem Ausland zu Haues einwählen könnte.


Im übrigen haftet ein Anschlusinhaber auch bei seiner Abwesendheit für seinen Internetanschluss.





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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120366 Beiträge, 39881x hilfreich)

Selbstverständlich müssen Behauptungen bei Bedarf vor Gericht bewiesen werden.



quote:
wurde eine technische Variante benutzt, die für Unseriöse oder Betrüger nahezu wasserdicht sein soll.

Ja, die Richter lassen sich leider immer wieder von solchen Blendern einwickeln ...



quote:
zu:

"klar und zweifelsfrei mitgeteilt ...."

hätte ich die Frage: Wie? Schriftlich? Im Beisein Dritter?

In wie weit muss sich ein Anwalt eigentlich an Anweisungen des Mandanten halten?

Darf (oder muss er sogar) dumme/schädliche Anweisungen des Mandanten ausführen?





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#16
 Von 
mansardenbewohner
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 41x hilfreich)

quote:

zu:
"klar und zweifelsfrei mitgeteilt ...."
hätte ich die Frage: Wie? Schriftlich? Im Beisein Dritter?


Ich habe dem RA alle Unterlagen per E-Mail zur Verfügung gestellt. Als er zunächst nicht reagierte, habe ich ihm ein Fax geschickt, in dem ich den Kontext und meine Absicht, evtl. später eine NFK zu erheben, schilderte. Daraufhin meldete er sich per E-Mail, entschuldigte sich dafür, dass er zunächst nicht reagiert hatte, schrieb mir, dass die Unterlagen vollständig seien und wie und zu welchen Konditionen ich ihn beauftragen könne.
quote:

Das taktische Vorgehen des Anwaltes stößt nicht immer auf das uneingeschränkte Verständnis des Mandanten.
Man verschiest in der Regel nicht sofort sein ganzes Pulver, sondern drückt sich so vage wie möglich aus.


Im vorliegenden Fall beschränkt sich das taktische Vorgehen des Anwalts offenbar darauf, dass er einen standardisierten Schriftsatz verschickt, der auf den „typischen" Downloadservice-Fall (jemand hat aus irgendwelchen Gründen auf den Button gedrückt und will jetzt nicht zahlen) abstellt. Mein Fall ist aber anders gelagert: ich habe diese Seite nie besucht!
quote:

In wie weit muss sich ein Anwalt eigentlich an Anweisungen des Mandanten halten?
Darf (oder muss er sogar) dumme/schädliche Anweisungen des Mandanten ausführen?


Welche dumme oder schädliche Anweisung habe ich denn erteilt?


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#17
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
In wie weit muss sich ein Anwalt eigentlich an Anweisungen des Mandanten halten?
Darf (oder muss er sogar) dumme/schädliche Anweisungen des Mandanten ausführen?



Probleme liegen immer in Kommunikation zwischen Mandant und dem Anwalt.
Leider haben Anwälte oft kein Verständnis für die Ärger und Sorge der Mandanten, sind oft unerreichbar, und zu saumselig den Mandanten die Sachverhalte und die Strategien genügend aufzuklären.
Wer ist schuld ?

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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120366 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Welche dumme oder schädliche Anweisung habe ich denn erteilt?

Du keine so wie du es geschildert hast.

Das war nur eine allgemeinen Rückfrage zu Weisungen durch Mandanten an Anwälte.



Aber eventuell hat der Anwalt die Erfahrung gemacht, das sein Standardschreiben die Gegenseite immer zum einlenken bringt?

Im übrigen ist durch die behauptete 'Erinnerungslücke' nun die Möglichkeit eröffnet, das die Gegenseite mal die Karten auf den Tisch legt.





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#21
 Von 
mansardenbewohner
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 41x hilfreich)

@ liketcj@web.de:

quote:

Interessant wäre im hiesigen Zusammenhang einmal zu erfahren,

a)
mit welcher "Berechtigung" / -Rechtskraft / "berechtigtem" Auskunftsbegehren solche Download"services" Zugang zur IP eines bloß behaupteten herunterladenden Netznutzers
b)
von wem
erhalten, um hernach mit der Liste die Richterschaft zu täuschen.
Weiß da jemand Konkretes?



Ich weiß etwas Konkretes, nämlich wie es bei mir war. Ich befürchte aber, dass ich mit dem Posten gegen die Nutzungsbedingungen („nur allgemeine Fragen / Antworten") verstoßen würde. Andererseits könnte ich dir eine Mail schreiben (die PN-Funktion habe ich in diesem Board leider noch nicht entdeckt – bin ich vielleicht nur zu blöd?).

Bist du interessiert? Ist dein Nick auch deine E-Mail-Adresse? Falls nein: wie wollen wir vorgehen?

Eventuell könntest du mir auf diesem Wege ja auch die weiter oben in Aussicht gestellte Information
quote:

Im für den Angemahnten / Beklagten schlechten Falle wurde eine technische Variante benutzt, die für Unseriöse oder Betrüger nahezu wasserdicht sein soll. Ich sah darüber mal einen kurzen Beitrag in einem Magazin, möchte aber wegen denkbarer Nachahmerei hier nicht zu viel berichten; dem Geschädigten per PN bei Bedarf aber gern einen Hinweis geben.


zur Verfügung stellen.


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-- Editiert am 01.08.2011 17:46

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#24
 Von 
mansardenbewohner
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 41x hilfreich)

Sorry, liketcj, ich kann keinen Eingang einer PM verzeichnen. Blöderweise habe ich auch keine Zeile "Willkommen, mansardenbew...".

Keine Ahnung, was hier los ist. In anderen Foren habe ich diese Probleme nicht.

Ich versuche es jetzt mal mit einem anderen Browser mit anderen Einstellungen.

edit: sorry, war zu blöd. Ich lese jetzt mal die PMs. Bis gleich.

mfg

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-- Editiert am 01.08.2011 22:26

-- Editiert am 01.08.2011 22:28

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mansardenbewohner
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 41x hilfreich)

@icecycle:

quote:

Probleme liegen immer in Kommunikation zwischen Mandant und dem Anwalt.



Das stimmt wahrscheinlich auch hier. Die Fortsetzung dieser Geschichte geht nämlich so:

In der letzten Woche hatte ich den RA in einer sachlich und sehr höflich formulierten Mail darauf aufmerksam gemacht, dass (1) mein Name auf der Rechnung und auch in der Korrespondenz mit der Gegenseite vertauscht worden war (Vorname/Nachname), dass (2) ich (wie auf seiner elektronischen Rechnung angeboten) aus steuerlichen Gründen lieber ein Original hätte und dass (3) die Darstellung – so wie eingangs in diesem Thread beschrieben habe ich die Seite nie besucht und nicht etwa nur keine Erinnerung daran, ob ich sie besucht habe oder nicht – leider fehlerhaft war. Außerdem bat ich ihn, mir mitzuteilen, wie wir evtl. daraus entstehende Nachteile möglichst minimieren könnten.

Eine Antwort darauf habe ich nicht bekommen. Daher habe ich einige Tage später die Mail nochmals geschickt. Als bis gestern immer noch keine Antwort angekommen war, habe ich ihm den Inhalt der Mails gefaxt mit der zusätzlichen Information, dass inzwischen bereits eine weitere Zahlungsaufforderung der Inkassofirma hier angekommen ist.

Was würdet ihr denn jetzt machen?

Wäre mir das mit einem über 123recht beauftragten Anwalt nicht passiert?



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0x Hilfreiche Antwort


#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120366 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Wäre mir das mit einem über 123recht beauftragten Anwalt nicht passiert?

Grundsätzlich sei gesagt: man kann mit JEDEM Anwalt Pech haben, egal woher man ihn hat...





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#28
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Man soll möglichst keinen Anwalt nehmen, der neben Anwaltbüro schon festen Job hat (z.B. als Rechtsberater in einem Verein, als Lehrbeauftragter, ... o.a. mit festen Einkommen)
Solcher hat leider meistens weder Lust noch Zeit das Mandat gewissenhaft zu beraten, bzw. fachgerecht beraten und beareiten zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mansardenbewohner
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 41x hilfreich)

Danke für die vielen Tipps.

Seit meinem letzten Posting ist nichts passiert. Weder habe ich eine schriftliche Rechnung erhalten (auf das pdf hin hatte ich ja schon bezahlt) noch ist der RA auf meine Hinweise bzw. Bedenken eingegangen.

Ich fürchte nun, dass ich auch im weiteren Verlauf nichts mehr hören werde.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Als Lehrgeld abbuchen?

In jedem Fall plane ich - sollte sich das Inkassobüro nochmals melden - einen anderen RA zu beauftragen.

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