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Arbeiten trotz Krankmeldung

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Arbeiten trotz Krankmeldung

Hallo zusammen,

ist man wenn man in die Arbeit geht, wenn man eigentlich krank geschrieben ist, versichert ? Ich weis das dies eine leidige Frage ist, leider sagt mir jeder etwas anderes.
Ich habe gehört, daß man neuerdings wenn man Krankgeschrieben ist, sich jedoch besser fühlt, in die Arbeit gehen darf ohne jeglichen versicherungstechnische Bedenken etc..

Kann mir jemand helfen ? Ich wäre sehr dankbar über Antworten oder Gesetzestexte, habe leider nichts derartiges gefunden.
LG
Tammi


von Tammi am 03.11.2004 19:19
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>Arbeiten trotz Krankmeldung
Selbsverständlich kann man arbeiten gehen, wenn man krank geschrieben ist. Die Arbeit muß der Krankheit angemessen sein: Z.B. bei einer Magenverstimmung kann man auch auf der Arbeit Diät halten, auch eine gebrochene Hand heilt auf der Arbeit, selbst bei einer schweren Erkrankung wie HIV oder Krebs ist eine Arbeit, evtl. mit herabgesetzter Stundenzahl möglich. Im Zweifelsfall immer den Arzt fragen.
Auf jeden Fall ist man immer weiter versichert, sowohl durch die Krankenkasse als auch durch die Berufsgenossenschaft.
Siehe auch "Hamburger Modell".
Gruß

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von ikarus02 am 03.11.2004 19:26
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>Arbeiten trotz Krankmeldung
Ich würde ja einfach mal bei der Krankenkasse anrufen und mich da erkundigen. Dürfte die zuverlässigste Informationsquelle sein.


von hamburgerin01 am 04.11.2004 00:34
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>Arbeiten trotz Krankmeldung
"Ich habe gehört, daß man neuerdings wenn man Krankgeschrieben ist, sich jedoch besser fühlt, in die Arbeit gehen darf ohne jeglichen versicherungstechnische Bedenken etc.."

Wer hat Ihnen denn sowas erzählt? Schwa..

Sie sind versichert auf dem Weg zur Arbeit, trotz Krankschreibung. § 8 ( 2 ) Nr.1 SGB VII. Aber im Gesetz steht sowas nicht, vielmehr in den Kommentaren. Betrifft jetzt die gesetzliche Unfallversicherung.


von Jogibear am 04.11.2004 09:32
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>Beziehung zwischen Azubi und Angestellter
Was? Man ist trotz Krankschreibung über die gesetzliche Unfallversicherung versichert? Ich dachte immer, man müsste sich teilweise gesund schreiben lassen, um im Krankheitsfall arbeiten zu dürfen.

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von Curl am 05.11.2004 20:57
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>Arbeiten trotz Krankmeldung
@curl

zeigen Sie mir bitte wo das steht?

Was heißt überhaupt teilweise gesundschreiben lassen? Krank oder nicht krank, arbeitsfähig oder nicht arbeitsfähig!

-- Editiert von Jogibear am 08.11.2004 08:50:16


von Jogibear am 08.11.2004 07:28
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>Beziehung zwischen Azubi und Angestellter
Das weiß ich ja eben nicht, das hat mir mal jemand so gesagt. Deshalb wüsste ich gern, wo das steht, dass man trotz Krankmeldung auf dem Arbeitsweg versichert sein soll.

Teilweise Gesundschreibung heißt z. B., wenn ich normaler Weise im Betrieb viel laufen muss und mir das Bein breche, dann soll es angeblich möglich sein, mich teilweise gesund schreiben zu lassen, um z. B. vorübergehend als Telefonist zu arbeiten. Das geht ja auch mit gebrochenem Bein.

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von Curl am 08.11.2004 09:33
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>Arbeiten trotz Krankmeldung
Vertrauen Sie mir, Sie sind versichert. Wer weiß es besser als jmd, der bei dem "Verein" arbeitet!



von Jogibear am 08.11.2004 10:20
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>Beziehung zwischen Azubi und Angestellter
Dann is ja gut.

Welchen Sinn hat dann aber die Krankmeldung überhaupt? Nur dass die Krankenkasse und der AG Bescheid wissen? *wunder*

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von Curl am 08.11.2004 11:29
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>Arbeiten trotz Krankmeldung
Sinn hats viele.Alles aufzuzählen wäre zu viel.


von Jogibear am 09.11.2004 06:59
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>Arbeiten trotz Krankmeldung
Es gibt keine "Gesundschreibung". Jeder darf arbeiten gehen, auch wenn er krank ist, jeder darf das nach Rücksprache mit seinem Arzt selbst entscheiden. Man ist immer weiter versichert.


von ikarus02 am 09.11.2004 20:24
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