>Arbeiten trotz Krankheit
Das Problem ist, dass man "normalerweise" auf dem Weg zur Arbeit, zurück und während der Arbeit versichert ist über die Berufsgenossenschaft.
Während der Krankheit ist man über die Krankenkasse versichert.
Sollte man trotz Krankenschein (bei Krankenkasse und AG bereits vorgelegt) zur Arbeit gehen, und es passiert etwas, will keine Versicherung leisten. Beide Versicherungen berufen sich darauf, dass man ja 'nicht arbeitsfähig' war - also bitte schön von der Arbeit wegzubleiben hat!
Der AG kann einen Mitarbeiter meines Wissens nach nicht auffordern, trotzdem zur Arbeit zu kommen. Der AG hat eine Fürsorgepflicht seinem AN gegenüber, wo auch zugehört, dass der AN sich auskurieren muss! (unter Fürsorgepflicht fällt z. B. auch, dass der AG den MA, wenn dieser sichtlich krank wirkt, den MA nach Hause bzw. zum Arzt schickt!)
Arbeitsrechtlich darf es also keinerlei Konsepqenzen geben, wenn man seine Krankheit ZU HAUSE auskuriert (die Feten, den Nebenjob und den Stadtbummel sollte man allerdings auch sein lassen
)
Am besten also bei einem Krankenschein wirklich nicht arbeiten! Es hat meistens schon einen Grund, warum der Arzt einen Arbeitsunfähig schreibt, dies sollte auch ein AG einsehen!
Gruß
Marion
von MarionH am 03.07.2003 09:10
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