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Arbeiten trotz Krankheit

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Arbeiten trotz Krankheit

Wie ist man versichert, wenn man zur Firma geht und arbeitet trotz Krankmeldung, und dort einen Unfall hat, oder auf dem Weg dorthin?
Und wenn man sich erst gar nicht krankschreiben lässt?
vielen Dank
Sybille


von Sybille am 28.01.2002 13:14
Status: Stift (59 Beiträge)
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>Arbeiten trotz Krankheit
Hallo,

Wenn man sich erst gar nicht Krankschreiben lässt, kommt es auf die Krankheit an!
Nun, Sie sind Arbeitaunfähig geschrieben und gehen auf geheiß Ihres Arbeitgebers zur Arbeit, haben Sie rechtliche handhabe gegen Ihren Arbeitgeber.
Gehn Sie freiwillig, ist es eine ganz andere Sache:
Arbeitsunfähig bedeutet nicht arbeiten zu können, bedeutet auch nicht zur Arbeit zu fahren, zu gehen, wie auch immer.
Sie sind dann nicht oder nur unzureichend durch den Gesetzgeber versichert!
Sollte es zum schlimmsten aller Fälle kommen, lässt Sie Ihr Arbeitgeber fallen wie eine heiße Kartoffel, er wird nicht freiwillig die Verantwortung übernehmen und Sie stehen ganz alleine da!

Gruß
Hobide2000

keine


von Hobide2000 am 11.03.2002 17:09
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Arbeiten trotz Krankheit
... ich bin mir zwar nicht zu 100% sicher, aber kann mir bei der deutschen "Arbeitsrechtsprechung" nicht vorstellen, dass ein Arbeitnehmer, der trotz Krankschreibung zur Arbeit erscheint nicht versichert ist.
Sicher haftet hier ebenso die Berufskranken- und Unfallversicherung.




von MCNeubert am 12.03.2002 19:26
Status: Unsterblich (1229 Beiträge)
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>Arbeiten trotz Krankheit
Genau zu diesem Thema suche ich grade etwas.
Folgender sachverhalt:
Meine Frau ist seit drei tagen Krankgeschrieben, ihr arbeitgeber hat sie gestern mehrmals telefonisch aufgefordert zur arbeit zu erscheinen. Heute ist sie gegen Ihren willen und trotz Krankmeldung zur Arbeit angetreten aus Angst den Job zu verlieren.
Ich meine das wir uns das nicht gefallen lassen sollten, mich würde nun interessieren wo man soetwas melden kann und ob es überhaupt einen sinn hat.



von Ceno am 25.04.2002 18:24
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Arbeiten trotz Krankheit
Wenn man krankgeschrieben ist, ist man nicht mehr durch die Berufsgenossenschaft versichert, auf keinen Fall zur Arbeit gehen.
Gruß Martina


von Martina am 28.04.2002 19:39
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Arbeiten trotz Krankheit
Hallo,
auch ich gehe häufig zur Arbeit trotz AU. Frühermussteman sich gesund schreiben lassen, wenn man vor Ablauf der AU wieder zum Dienst wollte. Dieses Recht ist geändert. Wenn sich der Arbeitnehmer also wieder in der Lage sieht seinen Dienst zu versehen muss er nicht mehr vorher den Arzt konsultieren. Wieso bitte schön, sollte er dann nicht versichert sein.

Ulla


von Ursula am 28.05.2002 16:40
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Arbeiten trotz Krankheit
Ich weis nicht welches Gesetz es war, aber in der Ausbildung bekamen wir Merkblätter ausgeteilt.

Wo es sogar hieß das man bei ansteckenden Krankheiten "nicht erscheinen darf".....



von GAm am 29.05.2002 21:25
Status: Stift (51 Beiträge)
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>Arbeiten trotz Krankheit
Hallo !

Ich bin von Beruf Taxifahrer und Krankgeschrieben. Nun soll ich trotz Krankschreibung arbeiten, obwohl mich diese Krankheit in der Ausübung meiner Tätigkeit einschränkt. Mich würde interessieren, was es für rechtliche Folgen für mich hat, wenn ich trotz dieser Krankheit meiner Arbeit nachgehe und evtl. durch einen Verkehrsunfall ein Fahrgast von mir verletzt wird???

-----------------
"by MKD"


von MKDesign am 03.07.2003 04:11
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Arbeiten trotz Krankheit
Das Problem ist, dass man "normalerweise" auf dem Weg zur Arbeit, zurück und während der Arbeit versichert ist über die Berufsgenossenschaft.

Während der Krankheit ist man über die Krankenkasse versichert.

Sollte man trotz Krankenschein (bei Krankenkasse und AG bereits vorgelegt) zur Arbeit gehen, und es passiert etwas, will keine Versicherung leisten. Beide Versicherungen berufen sich darauf, dass man ja 'nicht arbeitsfähig' war - also bitte schön von der Arbeit wegzubleiben hat!

Der AG kann einen Mitarbeiter meines Wissens nach nicht auffordern, trotzdem zur Arbeit zu kommen. Der AG hat eine Fürsorgepflicht seinem AN gegenüber, wo auch zugehört, dass der AN sich auskurieren muss! (unter Fürsorgepflicht fällt z. B. auch, dass der AG den MA, wenn dieser sichtlich krank wirkt, den MA nach Hause bzw. zum Arzt schickt!)

Arbeitsrechtlich darf es also keinerlei Konsepqenzen geben, wenn man seine Krankheit ZU HAUSE auskuriert (die Feten, den Nebenjob und den Stadtbummel sollte man allerdings auch sein lassen
)

Am besten also bei einem Krankenschein wirklich nicht arbeiten! Es hat meistens schon einen Grund, warum der Arzt einen Arbeitsunfähig schreibt, dies sollte auch ein AG einsehen!

Gruß
Marion


von MarionH am 03.07.2003 09:10
Status: Legende (370 Beiträge)
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>Arbeiten trotz Krankheit
Danke für deine Antwort, die hilft mir jetzt auf jeden fall schon mal weiter. :-)
-Martin

-----------------
"by MKD"


von MKDesign am 03.07.2003 13:07
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Arbeiten trotz Krankheit
Wie ist man verischert, wenn man wärend der Krankmeldung z. B. bei Ehrenämtern Tätigkeiten verrichtet, oder Fortbildungen besucht und einem dort etwas passiert?


von Martin Grieger am 29.09.2004 13:51
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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