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Arbeiten trotz Krankheit

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>Arbeiten trotz Krankheit

--- editiert vom Admin


von guest123-1660 am 18.05.2008 18:33
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>Arbeiten trotz Krankheit
Sicher, es müssen drei zustimmen,der Arzt, die Kasse und der Arbeitgeber.

Der Arbeitnehmer kann sich weigern, das wird dann mit dem Medinzinischen Dienst, früher : Amtsarzt, geklärt.

Aber: die Kasse wird was dagegen haben, wenn durch das stundenweise Arbeiten die Gesundung sich verzögert und dann plötzlich die 6 Wochen Lohnfortzahlung überschritten werden und sie zahlen soll.




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"Chylla"


von Chylla am 18.05.2008 18:42
Status: Unsterblich (1184 Beiträge)
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>Arbeiten trotz Krankheit
@ Chylla

Doch diese Praxis ist mir nicht unbekannt. Stand aber zu diesem Fall m.E. nicht zur Debatte.

Meist sind die Krankenkassen, diejenigen, die sich in den Fällen etwas zickig haben. Denn wie du schon schreibst geht es ja um die 6 Wochenfrist....


von raptor2 am 18.05.2008 19:47
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>Arbeiten trotz Krankheit
Hi,

wie ist es wenn der AG den AN zu einem Personalgespräch vorlädt obwohl der AN krank (AU) ist? Der AN hat dem AG dies auch mitgeteilt, dass aus krankheitsbedingten Gründen eine derartige Unternehmung nicht möglich ist.

Wenn der AN doch diesem zustimmen würde und der AN wird in einen Wegeunfall verwickelt, was ist dann?

Crank999


von Crank999 am 10.08.2008 23:34
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Arbeiten trotz Krankheit
@crank

besser wäre es gewesen einen neuen thread zu eröffnen. so muß man den ganzen alten kram lesen, um dann festzustellen, dass die postings von anno dunnemals sind

der an muß nicht während einer arbeitsunfähigkeit zum personalgespräch. warum auch. während einer au hat man einschränkungen, sei es schmerzen, juckreiz unter nem gips, fieber oder ähnliches. die konzentration ist nicht da und somit macht ein derartiges gespräch keinen sinn.

um guten willen zu zeigen, würde ich den ag anrufen und mitteilen, dass ich gern bereit bin zu einem gespräch am ersten tag der genesung.

ein wegeunfall zur arbeit wäre schwierig.es handelt sich nicht um arbeitzeit während einer au. ein Unfall auf dem weg nach nirgendwo ist aber von der gkv abgedeckt. anders würde es aussehen, wenn der an während der au im betrieb verunfallt. dann muß nachgewiesen werden, dass er nicht gearbeitet hat.

sunbee


von Sunbee 1 am 11.08.2008 06:24
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>Arbeiten trotz Krankheit
... die eineindeutige rechtslage, wie sie sich der ursprüngliche fragesteller vorstellt, gibt es nicht - u.a. deshalb auch nicht, weil arbeitsrecht zu einem guten teil auch richterrecht ist. ein zweites ist eben die unterscheidung von krank : arbeitsunfähig. oft fällt beides zusammen, aber nicht immer und nicht notwendigerweise.
richtungsweisend ist die schon oben geäußerte meinung, dass die weisung des arztes vorrang hat vor der subjektiven einschätzung des AN. ansonsten gibt es ja noch so etwas wie vernunft - wobei die des AN gefragt ist, sich nicht etwaigem druck aus dem betrieb zu beugen. denn auf lange sicht lohnt es der AG eher selten, wenn AN sich trotz krankheit/AU in den betrieb schleppen.


von blaubär49 am 11.08.2008 08:51
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