>Arbeiten trotz Krankheit
Wenn der Betreffende vom Arzt arbeitsunfähig
geschrieben wird, bezieht sich dies bereits auf
seinen konkreten Arbeitsplatz und - aufgabe.
Dann hat der Arbeitnehmer den Weisungen
des Arztes zu folgen und zu Hause zu bleiben.
Im Gegenteil: Wenn was passiert und sich durch die Arbeit der Genesungsprozeß verzögert, kann der Arbeitgeber innerhalb
der 6-Wochenfrist Schadenersatz wegen
der gezahlten Lohnfortzahlung und außerhalb
die Krankenkasse wegen des gezahlten
Krankengeldes fordern. Darüberhinaus ist
es eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers,
da er vepflichtet ist, seine Genesung zu
fördern; ggf. wäre
Abmahnung möglich.
Wenn der Arbeitgeber das duldet, scheint
zunächst alles in Butter, aber wehe, es geht
schief: dann wäre dies u.U. ein willkommener
Kündigungsgrund.
von Lewandowski am 08.02.2003 20:21
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