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Arbeiten nach der Berufsschule

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Arbeiten nach der Berufsschule

Hallo,

ich habe Blockunterricht (jede 4. bzw. 6.Woche habe ich 2 Wochen Berufsschule), bin Vollfährig.

Meine Frage ist nun, nach wievielen Schulstunden muss ich nicht mehr zur Arbeit gehen.
Habe mich umgehört und ständig sagt jemand was anderes, die einen sagen nach 4 Schulstunden musst du nicht mehr in den Betrieb, die anderen 5, andere dagegen wieder 6.

Könntet ihr mich da bitte einmal aufklären?

Danke und Gruß


von volti am 07.07.2011 17:38
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Arbeiten nach der Berufsschule
lies mal:
[url]http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html [/url]

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von blaubär+ am 07.07.2011 18:31
Status: Unsterblich (1924 Beiträge)
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>Arbeiten nach der Berufsschule
http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung/archiv/2007/08/08/nach_der_berufsschule_zur_arbeit/:

"Oft verlangen Ausbilder von volljährigen Azubis, dass sie nach der Berufsschule noch in den Betrieb kommen sollen. Hier gilt: Von der täglichen Arbeitzeit wird die gesamte Zeit in der Berufsschule abgezogen, falls die Berufsschule während der üblichen Arbeitszeit stattfindet. Außerdem wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitzeit angerechnet. Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen - weniger als 30 Minuten -, kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen."


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von hamburgerin01 am 07.07.2011 18:44
Status: Tao (10051 Beiträge)
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>Arbeiten nach der Berufsschule
nota: der link funktioniert nicht direkt, sondern über zwischenschritte
dgb-jugend.de > ausbildung a-z > berufsschule

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von blaubär+ am 07.07.2011 18:49
Status: Unsterblich (1924 Beiträge)
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