Arbeit nicht bezahlt - Eigene Klageschrift?

18. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
nae
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeit nicht bezahlt - Eigene Klageschrift?

Hallo, ich habe eine ziemlich komplizierte Sachlage und bräuchte eine allgemeine Einschätzung, ob ich weiter in dieser Sache klagen sollte oder ob es eher auswegslos ist.
Ich war knapp 1,5 Jahre neben meinem Studium in der Gastronomie tätig. Dabei hatte ich zwei Jobs, mit denen ich insgesamt auf 450 Euro im Monat kam, also soviel wie man als Student nebenher verdienen darf. In den Semesterferien im Sommer 2015 habe ich allerdings während der Hochsaison mehr gearbeitet. Als ich das beim Finanzamt angeben wollte, sagte man mir dort ich müsse ein Gewerbe anmelden. Daraufhin ging ich zum Gewerbeamt und habe alles beantragt. Die Überstunden konnte ich also so über das Gewerbe abrechenen. Nun sagt man mir jetzt, dass ich als Student in den Semesterfierien doch mehr verdienen darf. Ich habe also auf eine falsche Aussage reagiert. Problem 1.
Die Überstunden, welche ja keine sind, da es so mit mienem Chef abgesprochen war, wurden mir nun allerdings nie bezahlt. Ich habe über 1,5 Jahre eigene Stundenlisten geführt, die auch immer ohne Problem ausbezahlt wurden. Als ich allerdings meinen letzten Arbeitstag abgesagt habe, da ich eine dringende Abgabe in der Uni hatte, wurde mein Chef leider persönlich, beschimpfte mich als "geistesgestört" und warf mir vor seine Existenz zu gefährden. Auf meine Forderung die geleisteten Stunden eines kompletten Monats auszuzahlen (August 2015) ging er nicht ein, seine Frau die normalerweise die Buchhaltung regelte verwies mich auf ihn. Problem 2.
Ich habe daraufhin über das Gewerbe Rechnungen und MAhnungen gestellt und eine gerichtliche Mahnklage eingeleitet. Dieser wurde von ihm natürlich wiedersprochen. Nun habe ich schon alle Beiträge gezahlt und muss eigentlich die Klageschrift einreichen. Die Frau meines Ex-Chefes ist allerdings eine berühmte Anwältin in Deutschland, was mir natürlich sehr Angst macht. Sie hat außerdem immer gesagt, egal was ist, verfasse sowas nie selbst. Ihre Masche ist dabei nämlich nicht mit dem gängigen Recht zu gewinnen sondern mit Verfahrensfehlern.
Ich kann mir jedoch keinen Anwalt leisten, da ich außerdem durch die fehlenden Einnahemen von August 2015 immernoch verschuldet bin. Jetzt ist meine Frage diesbezüglich, ob ich überhaupt Chancen hätte, wenn ich eine eigene Klageschrift anfertige. Außerdem weiß ich nicht ob ich das Gericht bitten kann, die Sache an das Gericht meines jetztigen Wohnorts zu übertragen, da ich mir die Fahrtkosten zu meinem alten Wohnort ebenfalls nicht leisten kann. Ich möchte nämlich wirklich kein Hartz 4 beantragen und kämpfe mich mit Nebenjobs in dem ersten Monat meiner Selbständigkeit als Künstlerin ab.
Ich weiß es klingt alles sehr verwirrend und komplex, über eine Einschätzung währe ich jedoch mehr als dankbar.
Herzliche Grüße,
Nae

-- Editiert von Moderator am 18.07.2016 18:36

-- Thema wurde verschoben am 18.07.2016 18:36

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Jetzt ist meine Frage diesbezüglich, ob ich überhaupt Chancen hätte, wenn ich eine eigene Klageschrift anfertige. Keine Ahnung - hier weiß keiner, wie gut oder schlecht Ihre Klageschriften so ausfallen.
Sie hat außerdem immer gesagt, egal was ist, verfasse sowas nie selbst. Klar - dann verdienen die Anwälte ja nichts mehr...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Zitat (von muemmel):

[i]Sie hat außerdem immer gesagt, egal was ist, verfasse sowas nie selbst.
Klar - dann verdienen die Anwälte ja nichts mehr...


Das liegt wohl eher daran, dass das Gros der Bevölkerung nicht in der Lage ist, eine prozessual richtige Klage zu formulieren. Liest man hier im Forum ja oft genug (und kennt man als Anwalt sowieso).

Versuchen Sie doch PKH zu bekommen. Wenn Sie mittellos sind und die Beweislage ausreichend, sollte man Ihnen diese gewähren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Die Frau meines Ex-Chefes ist allerdings eine berühmte Anwältin in Deutschland,


Auch berühmte Anwälte können keine verlorenen Fälle retten - außer die Gegenseite macht einen dummen Fehler.

Zitat:
Ihre Masche ist dabei nämlich nicht mit dem gängigen Recht zu gewinnen sondern mit Verfahrensfehlern.


Das ist im Zivilrecht relativ ausgeschlossen, wenn auf der Gegenseite auch ein Anwalt agiert.
Im Strafrecht kommt man da eher hin, weil es dort auch auf die Handlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft ankommt, wo zahlreiche Fehler passieren können, die eine Anklage zusammenbrechen lassen.

Also: nicht einschüchtern lassen, ab zum Anwalt!

2x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Irgendwie ist Dein Text missverständlich.

Warst Du jetzt in einem abhängigen Arbeitsverhältnis oder warst Du selbstständig (Gewerbe), wobei ich keine Aushilfskellnerin kenne, die nicht abhängig beschäftigt ist.

Dir wurden alle Stunden, bis auf die aus August 2015 bezahlt?

Wie kannst Du die im August geleisteten Stunden gerichtsfest beweisen, da mit einem Bestreiten durch den Exchef zu rechnen ist.

Einfach schreiben, ich hab 20 Studen gejobbt und will dafür die Kohle, wird nicht reichen.
Ohne Anhaltspunkt (ohne vernünftigen Nachweis) wird auch ein Anwalt nicht viel mehr machen können als Du selbst.

Wer fordert muss die Berechtigung seiner Forderung beweisen können.

Hab ich es richtig verstanden, dass Du dem AG ein (Gewerbe)Rechnung geschickt hast? Dann wäre m.M.n auch die VKH vom Tisch.

SG

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nae
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja das ist wirklich missverständlich.
Das Problem ist: ich war als 450-Euro-Kraft angemeldet (Aushilfe), habe aber ca. 1000 Euro verdient. Meine Überstunden wurden mir immer bar ausgezahlt, das war die Abmachung. Eine weitere (mündliche) Abmachung war, die Selbstdokumentation der Stunden. Diese habe ich dann eingereicht und so mein Geld bekommen.
Das Finanzamt meinte nur ich hätte ein Gewerbe anmelden müssen, was ja nicht stimmt wenn ich fast 2 Jahre bei dem gleichen Arbeitgeber bin. Also habe ich über das Gewerbe geklagt.
Beweise habe ich nur in Form meiner Stundenliste, Arbeitskollegen die bestätigen dass ich gearbeitet habe und evtl Kunden. Ich weiß natürlich nicht ob das überhaupt was bringt?
Wäre es überhaupt sinnvoll diesen Aufwand zu betreiben? Prozesskostenhilfe usw. und das alles für 1000 Euro? Und evtl. gewinnt er ja sowieso weil seine Frau oder ihr Partner meinen Exchef kostenlos vertritt.
Es geht mir mehr um mein Recht und das es dem nächsten Arbeitnehmer nicht genauso geht wie mir...

1x Hilfreiche Antwort

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